Wer eine Immobilie in Wittingen verkaufen will, durchläuft einen klar strukturierten Prozess: von der Vorbereitung über die Käufersuche bis zum Notartermin, zur Kaufpreiszahlung und zur Übergabe. Das gilt für ein Einfamilienhaus in der Kernstadt genauso wie für eine Wohnung in Knesebeck, ein großes Grundstück in Ohrdorf oder eine Hofstelle mit Scheunen und Nebengebäuden in Boitzenhagen oder Darrigsdorf.
Diese Seite zeigt Schritt für Schritt, wie der Verkauf abläuft, welche Unterlagen Sie benötigen, wie lange es dauert, welche Kosten auf Sie zukommen und worauf Sie bei Erbe, Vermietung oder Scheidung achten müssen.
Schritt 1: Verkaufspreis festlegen #
Jeder Verkauf beginnt mit einem realistischen Angebotspreis. Wie der Wert einer Immobilie ermittelt wird, welche Bewertungsverfahren es gibt und welche Rolle Bodenrichtwerte spielen, erfahren Sie auf unserer Seite zur
kostenlosen Immobilienbewertung in Wittingen. An dieser Stelle sei nur so viel gesagt: Ohne belastbare Wertgrundlage riskieren Sie entweder einen zu niedrigen Erlös oder eine monatelange Vermarktung ohne Ergebnis.
Schritt 2: Verkaufsunterlagen beschaffen und prüfen #
Vollständige Unterlagen schaffen Vertrauen bei Interessenten und sind für deren Banken Voraussetzung der Finanzierungsprüfung. Fehlende Grundrisse, unklare Grenzverläufe oder nicht dokumentierte Anbauten verzögern den Verkauf oft erheblich.
Gerade bei älteren Häusern, ehemaligen Hofstellen und Grundstücken mit mehreren Nebengebäuden, wie sie rund um Wittingen häufig vorkommen, sollten Sie früh prüfen, ob der tatsächliche Bestand mit Bauakte, Grundbuch und Liegenschaftskataster übereinstimmt. Eine detaillierte Liste der benötigten Dokumente finden Sie weiter unten.
Schritt 3: Immobilie für den Verkauf vorbereiten #
Räumen Sie Wohnräume, Außenflächen und Nebengebäude auf und dokumentieren Sie kleinere Mängel. Eine umfassende Modernisierung vor dem Verkauf lohnt sich nicht immer. Entscheidend ist, dass Interessenten den Zustand nachvollziehen können und bekannte wesentliche Mängel nicht verschwiegen werden.
Bei leer stehenden Gebäuden sollten Heizung, Wasserversorgung, Versicherungsschutz und regelmäßige Kontrollen weiterlaufen. Bei großen Grundstücken empfiehlt es sich, Zufahrten, Grenzverläufe, Wegerechte und die Nutzung einzelner Flächen verständlich darzustellen, zum Beispiel anhand der Flurkarte.
Schritt 4: Privat verkaufen oder Makler beauftragen #
Sie können Ihre Immobilie selbst vermarkten oder den Verkauf von einem Makler begleiten lassen. Beim Privatverkauf übernehmen Sie Unterlagenprüfung, Exposé, Kommunikation, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und die Vorbereitung des Notartermins selbst.
Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung an einen Verbraucher darf die Maklerprovision nicht mehr einseitig auf den Käufer abgewälzt werden. Wird der Makler für beide Seiten tätig, tragen Käufer und Verkäufer die Provision grundsätzlich je zur Hälfte (§§ 656c, 656d BGB). Alles zur Auswahl, Beauftragung und Vergütung eines Maklers finden Sie auf der Seite
Immobilienmakler in Wittingen.
Schritt 5: Vermarktung und Besichtigungen #
Die Anzeige muss den tatsächlichen Zustand korrekt wiedergeben. Zu den Pflichtangaben gehören Wohnfläche, Grundstücksfläche, Baujahr, Zimmerzahl, Ausstattung, Modernisierungen und die Energiekennwerte.
Einen gültigen Energieausweis müssen Sie Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und dem Käufer spätestens bei Vertragsabschluss übergeben. Bestimmte Angaben daraus gehören nach dem Gebäudeenergiegesetz bereits in die Anzeige.
Rechnen Sie im ländlich geprägten Umfeld von Wittingen mit einer längeren Vermarktungsdauer als in Ballungsräumen. Große Grundstücke, Stallungen, Werkstätten oder Scheunen sprechen eine kleinere, spezialisierte Käufergruppe an, die mehr Zeit für die Entscheidung braucht.
Schritt 6: Käufer auswählen und Finanzierung prüfen #
Eine mündliche Kaufzusage ist keine ausreichende Sicherheit. Klären Sie vor der Beauftragung des Vertragsentwurfs, ob der Käufer aus Eigenmitteln zahlt oder finanziert, und lassen Sie sich im Finanzierungsfall eine Bestätigung der Bank vorlegen.
Bedenken Sie: Ein Immobilienkaufvertrag ist in Deutschland nur mit notarieller Beurkundung wirksam. Formlose oder lediglich privatschriftliche Vereinbarungen sind nach § 311b Abs. 1 BGB nichtig.
Schritt 7: Kaufvertrag beim Notar beurkunden #
Der Notar erstellt den Entwurf auf Grundlage der Angaben beider Parteien. Geregelt werden unter anderem Kaufgegenstand, Kaufpreis, Zahlungsbedingungen, Besitzübergang, Belastungen, Gewährleistung und Übergabe. Beide Seiten erhalten den Entwurf vorab und sollten offene Fragen rechtzeitig klären. Beim Termin liest der Notar den Vertrag vollständig vor und erläutert die rechtlichen Folgen.
Mit der Beurkundung ist der Käufer noch nicht Eigentümer. Der Notar beantragt zunächst eine Auflassungsvormerkung, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert, bis die endgültige Eintragung im Grundbuch erfolgt (§§ 873, 883, 925 BGB).
Schritt 8: Kaufpreis, Übergabe und Eigentumsumschreibung #
Der Kaufpreis wird nicht automatisch am Beurkundungstag fällig. Zunächst müssen die vertraglich bestimmten Voraussetzungen erfüllt sein, typischerweise:
- Eintragung der Auflassungsvormerkung
- Unterlagen zur Löschung nicht übernommener Grundschulden
- Klärung eventueller Vorkaufsrechte
- Vorliegen des gemeindlichen Negativzeugnisses
- weitere individuell vereinbarte Bedingungen
Der Gemeinde kann nach §§ 24 ff. BauGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht zustehen. Der Notar holt deshalb das erforderliche Zeugnis ein. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, verschickt er die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung.
Die Übergabe sollte erst nach vollständigem Zahlungseingang erfolgen, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht. Halten Sie Zählerstände, Schlüssel, überlassene Unterlagen und den Zustand der Immobilie in einem Übergabeprotokoll fest. Eigentümer wird der Käufer erst mit der Umschreibung im Grundbuch. Zwischen Notartermin, Zahlung und Umschreibung können mehrere Wochen oder Monate liegen.