Miete nach Mietspiegel begründen
Wir rechnen Ihre Wohnung durch die drei Schritte des Braunschweiger Mietspiegels: Basismiete nach Wohnfläche, Zu- und Abschläge für Baujahr, Ausstattung und Energetik, dann der adressgenaue Wohnlagenwert aus dem Straßenverzeichnis. Das Ergebnis ist eine Miete, die Sie im Streitfall belegen können.
Mieter prüfen, statt hoffen
Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Bonitätsauskunft und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung werden vorab eingeholt und dokumentiert. Wir bündeln Besichtigungen und filtern die Anfragen, bevor sie bei Ihnen ankommen.
Vertrag, Protokoll, Übergabe
Mietvertrag passend zum Objekt, Kaution nach § 551 BGB (höchstens drei Nettokaltmieten), Übergabeprotokoll mit Fotos und Zählerständen. Der Energieausweis liegt zur Besichtigung vor, nicht erst auf Nachfrage.