1. Exposé und Adresse prüfen. Gleichen Sie Fläche, Baujahr, Nutzung, Modernisierungen und Energiekennwerte mit den Originalunterlagen ab. Notieren Sie die exakte Adresse und Flurstücksnummer, denn davon hängt die sanierungsrechtliche Einordnung ab.
2. Besichtigen und den Energieausweis verlangen. Der Verkäufer muss Ihnen spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen und ihn bei Vertragsabschluss übergeben, so schreiben es Paragraf 80 und Paragraf 87 Gebäudeenergiegesetz vor. Der Ausweis sagt jedoch nichts über Feuchtigkeit, Dach, Leitungen oder Statik. Achten Sie darauf selbst und nehmen Sie im Zweifel für einen zweiten Termin einen unabhängigen Sachverständigen mit.
3. Unterlagen vollständig anfordern. Ohne diese Dokumente ist keine Kaufentscheidung belastbar:
- aktueller Grundbuchauszug aller drei Abteilungen
- Flurkarte oder Liegenschaftskarte
- Bauakte mit Genehmigungen und Grundrissen
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Baulastenauskunft und, soweit relevant, Altlastenauskunft
- Energieausweis und Nachweise über Modernisierungen
- bestehende Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträge
- Auskunft zu offenen Erschließungs- und Ausbaubeiträgen
- bei Wohnungen die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft, etwa Protokolle und Wirtschaftspläne
- Auskunft zur Sanierungssatzung und zum Sanierungsvermerk
Entscheidend ist die Übereinstimmung: Exposé, Grundbuch, Bauakte und tatsächlicher Zustand müssen dasselbe Objekt beschreiben. Ein ausgebautes Dachgeschoss ist nicht automatisch genehmigte Wohnfläche.
4. Finanzierung finalisieren. Die Bank prüft nun das Objekt und fordert Exposé, Grundbuchauszug, Flächenberechnung, Grundrisse und Fotos an. Bei Modernisierungsbedarf kommt eine Kostenaufstellung hinzu. Stimmen Sie den Auszahlungstermin des Darlehens mit der voraussichtlichen Fälligkeit des Kaufpreises ab.
5. Vertragsentwurf prüfen. Der Notar entwirft den Vertrag und ist beiden Seiten gegenüber neutral. Er sorgt für rechtssichere Form, bewertet aber weder Preis noch Bausubstanz. Eindeutig geregelt sein sollten: Kaufgegenstand, Kaufpreis und Fälligkeit, mitverkauftes Inventar, Besitzübergang und Schlüsselübergabe, Lasten und Nutzen, bekannte Mängel, bestehende Nutzungsverhältnisse, Löschung nicht übernommener Grundbuchrechte, erforderliche behördliche Genehmigungen sowie der Umgang mit einem Sanierungsvermerk. Alles, was mündlich zugesagt wurde und für Ihre Entscheidung wesentlich ist, gehört in die Urkunde.
6. Beurkundung und Auflassungsvormerkung. Der Vertrag wird verlesen, erläutert und unterschrieben. Anschließend veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung. Sie sichert Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung, solange die restlichen Voraussetzungen laufen.
7. Kaufpreiszahlung und Übergabe. Fällig wird der Kaufpreis erst mit der Fälligkeitsmitteilung des Notars, also wenn Vormerkung, Löschungsunterlagen und Genehmigungen vorliegen. Zahlen Sie erst nach Erhalt dieses Schreibens. Halten Sie bei der Übergabe Zählerstände, Schlüssel, Mängel und übergebene Dokumente in einem Protokoll fest.
8. Eigentumsumschreibung. Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer und Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt der Notar die Umschreibung. Erst mit der Eintragung im Grundbuch geht das Eigentum über, nach den Paragrafen 873 und 925 BGB. Der Kaufvertrag allein macht Sie nicht zum Eigentümer.