Fordern Sie die Unterlagen vor dem Notartermin an, nicht erst danach. Ein Verkäufer, der hier zögert oder Dokumente zurückhält, liefert selbst eine wichtige Information über den Zustand des Objekts.
Energieausweis: Verkäufer müssen Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen. Ein Verstoß ist bußgeldbewehrt, geregelt in § 80 Gebäudeenergiegesetz. Prüfen Sie das Ausstellungsdatum und die Gültigkeit.
Aktueller Grundbuchauszug: Insbesondere die Abteilung II ist wichtig. Hier stehen Wegerechte, Wohnrechte, Leitungsrechte und Reallasten. Diese Eintragungen gehen auf Sie als Käufer über und können die Nutzung stark einschränken.
Erbbaurecht, falls einschlägig: Steht das Objekt auf einem Erbbaurechtsgrundstück, brauchen Sie den Erbbaurechtsvertrag. Achten Sie auf die Restlaufzeit, den Erbbauzins, Anpassungsklauseln und die Regelung zur Entschädigung am Laufzeitende. Ein Erbbaurechtsobjekt ist nicht per se schlechter, aber es ist anders zu finanzieren, und Banken bewerten es abweichend.
Auszug aus dem Altlastenkataster: Wegen der Kalk- und Zementvergangenheit Misburgs gehört die Anfrage bei der zuständigen Bodenschutzbehörde zum Standard. Dies gilt besonders bei Grundstücken und bei Objekten in der Nähe ehemaliger Betriebs- und Abbauflächen. Ein Altlastenverdacht macht Boden im Ernstfall zu einem massiven Kostenrisiko, das im Kaufvertrag nicht auf Sie übergehen sollte, ohne dass Sie vorher davon wissen.
Baulastenverzeichnis: Baulasten stehen nicht im Grundbuch und werden von Käuften regelmäßig übersehen. Fordern Sie den Auszug beim zuständigen Bauamt an.
Bauunterlagen und Nachweise: Baugenehmigung, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Nachweise über durchgeführte Sanierungen, Schornsteinfegerprotokolle und das Alter der Heizungsanlage.
Nebenkostenaufstellung des Vorjahres: Zeigt den realen Betriebsaufwand des Objekts und verhindert böse Überraschungen im ersten Eigentümerjahr.
Bei vermieteten Objekten: Sämtliche Mietverträge und alle schriftlichen Nachträge.