Unter der Immobilienwertermittlungsverordnung, kurz ImmoWertV, versteht man die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken. Sie bildet die gesetzliche Grundlage zur Wertermittlung von Immobilien.
Da das BauGB bloß wesentliche Definitionen, wie beispielsweise die des Verkehrswerts, enthält und keine konkreten Ausführungsbestimmungen zur Wertermittlung, wurde die ImmoWertV verabschiedet. Diese stellt die zentrale Ausführungsverordnung zur Umsetzung der im BauGB festgeschriebenen Verkehrswertermittlung dar. Die Gutachterausschüsse müssen die Immobilienwertermittlungsvorschrift also rechtsverbindlich anwenden.
2010 wurde die bis dato geltende Wertermittlungsvorschrift (WertV) einer großen Reform unterzogen und in ImmoWertV umbenannt. Als Gründe für die Novelle wurden unter anderem eine sprachliche Modernisierung, eine anwenderfreundliche Integration immobilienwirtschaftlicher Gegebenheiten und die Notwendigkeit des Belegens der Nachhaltigkeit gewählter Wertansätze genannt.
Die Immobilienwertermittlungsvorschrift ist in vier Abschnitte gegliedert:
Zu den Wertermittlungsverfahren zählen das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren sowie das Sachwertverfahren.
Die Immobilienwertermittlungsvorschrift wird von einzelnen Wertermittlungsrichtlinien ergänzt, wie der Vergleichswertrichtlinie, der Sachwertrichtlinie und der Ertragswertrichtlinie.
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