Kaufvertrag

Immobilien Lexikon

CITY IMMOBILIENMAKLER erklärt

Was ist ein Kaufvertrag?

Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen will respektive sich dafür interessiert, für den ist unser Lexikon genau das richtige. Im Hinblick auf Fachbegriffe wie Kaufvertrag, Kaution (Mietrecht) oder Keramik vermitteln wir alle maßgeblichen Fakten. Unsere Profis von City Immobilienmakler Hannover sind bei weiteren Fragen natürlich persönlich für Sie da.

Wenn sowohl der Verkäufer als auch der Käufer einen Kaufvertrag abschließen, verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer einen Gegenstand zu übertragen und zu schenken oder eine Option zu übertragen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis zu zahlen. Der Kaufvertrag ist also ein gegenseitiger Vertrag. Schenkung, Tausch und Kauf sind privatrechtliche Schuldverhältnisse, in denen sich eine Partei verpflichtet, eine Sache dauerhaft und vollständig zu übertragen.

Die vollständige Beschreibung unseres Kaufvertrags finden Sie unter:

Was Sie über den Kaufvertrag wissen müssen

Der Kaufvertrag unterliegt zwei rechtlichen Aspekten. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen dem Verpflichtungs- und dem Erfüllungsgeschäft. Ein Verpflichtungsgeschäft liegt vor, wenn sich der Verkäufer verpflichtet, die Sache an den Käufer zu übergeben. (SS 433 BGB). Die verkaufte Sache ist aber noch nicht im Rahmen dieses Schuldverhältnisses übertragen. Deshalb muss das Erfüllungsunternehmen eingeschaltet werden. Der Grund dafür ist, dass Barkäufe am häufigsten vorkommen. Der Eigentumsübergang erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages. Dennoch sind beide Handlungen rechtlich zu trennen.

Der Kauf begründet nur eine Verpflichtung zur Übertragung des Vermögensgegenstandes. Die Übertragung (Erfüllung) selbst erfolgt in einem gesonderten Rechtsgeschäft. Juristen sprechen vom Abstraktionsprinzip. Das Schuldrecht besagt, dass sich der Verkäufer mit dem Käufer auf die Übertragung des Eigentums einigen muss. Außerdem muss er die Übertragung erklären. Die Auflassung des Grundstücks wird im Grundbuch eingetragen. Der Käufer ist nun der neue Eigentümer.

Kaufvertrag Das Abstraktionsprinzip

Verträge, die die Übertragung von Grundstücken und Immobilien zum Gegenstand haben, bedürfen der notariellen Beurkundung (§ 311b BGB). Sie sind formbedürftig. Der Vertrag ist auch dann gültig, wenn das Formular nicht unterschrieben und datiert ist (SS 311b BGB). Da das Grundbuchamt jedoch nach notariellen Urkunden vorgeht, müssen Grundstückskaufverträge notariell beurkundet werden.