Beim Verkauf einer Immobilie wird oftmals ein Makler angeheuert, welcher bei der Vermarktung des Objekts hilft und den Verkaufsprozess plant sowie abwickelt. Dafür erhält er generell eine Maklerprovision. Doch bezahlt der Käufer oder der Verkäufer diese Provision? Wie wird sie festgelegt? Diese und weitere Fragen beantworten Ihnen unsere City Immobilienmakler Experten in diesem Beitrag. finden, zeigen Ihnen unsere City Immobilienmakler hier.
In diesem kurzen Briefing werden Sie durch unsere City Immobilienmakler über alles Wissenswerte zum Thema Maklerprovision informiert.
Bei der Vermietung von Objekten besteht seit 2015 das sogenannte Bestellerprinzip, welches besagt, dass die Maklercourtage von dem jeweiligen Auftraggeber bezahlt wird. Eine solche feste Regelung für alle Bundesländer gab es bisher beim Immobilienverkauf nicht. Erst vor kurzem wurde deshalb über die Aufteilung der Maklercourtage ganz neu beratschlagt.
So wurde 2019 in Bezug auf das sogenannte Wohnpaket ein Gesetzesentwurf aufgestellt, nach dem Käufer und Verkäufer sich künftig gleichermaßen an der Zahlung der Maklercourtage beteiligen sollen. So muss in Zukunft nicht mehr der Käufer allein den Immobilienmakler bezahlen, sondern dies erfolgt 50% zu 50% von beiden Parteien.
Das Gesetz, welches 2020 in Kraft treten soll, besagt außerdem, dass der Vertragspartner, welcher den Makler nicht zu Rate gezogen hat, die Provision erst dann zahlen muss, wenn der Auftraggeber seinen Beitrag bezahlt hat.
Zur Höhe der Maklerprovision besteht in Deutschland momentan kein Gesetz, welches diese einschränkt. Aus diesem Grund kann eine Maklerprovision in der Theorie frei zwischen Immobilienmakler und Verkäufer bzw. Käufer verhandelt werden. Dennoch gelten gewisse Standards, die je nach Bundeland variieren. Meist orientieren sich die Vertragsparteien an den üblichen Richtwerten des jeweiligen Bundeslandes. Hierbei wird jeweils ein gewisser Prozentsatz des Verkaufspreises festgelegt, welcher dem Makler zusteht.
Wenn Sie sich jedoch vorab über die Höhe einer Maklercourtage in Ihrer Region informieren möchten, bietet sich die Möglichkeit, Online Rechner zu verwenden. Diese können ungefähr ermitteln, welche Ausgaben voraussichtlich auf Sie zukommen werden.
Beim Verkauf einer Immobilie wird die Maklercourtage, anders als bei Mietobjekten, in der Regel nicht allein vom Verkäufer getragen. Meist wird die Provision anteilig berechnet oder muss zuweilen auch gänzlich vom Kaufinteressenten getragen werden.
Folgende Bundesländer treffen im Normalfall die Einigung, die Maklercourtage 50% zu 50% zwischen Käufer und Verkäufer aufzuteilen:
Rheinland-Pfalz und Niedersachsen bevorzugen im Allgemeinen auch Regelungen zur gerechten Aufteilung von jeweils der Hälfte, dies gilt in diesen beiden Bundesländern jedoch nicht zwangsläufig überall, sondern kann in verschiedenen Regionen abweichen. Dies gilt auch für Thüringen, wo die Zahlung der Provision ebenfalls nicht für das gesamte Bundesland festgelegt wurde. Mecklenburg-Vorpommern hat landesweit entscheiden, dass die Maklerprovision zwar anteilig von Käufer und Verkäufer übernommen wird, der Käufer hierbei aber den größeren Prozentsatz tragen muss.
Der Käufer muss in der Regel immer mindestens einen Anteil der Maklercourtage übernehmen oder diese sogar gänzlich tragen. Szenarien, in denen Sie als Verkäufer die gesamte Provision übernehmen, treten im Normalfall nicht auf. Es gibt also Bundesländer, die festgelegt haben, dass der Prozentsatz des Kaufpreises, welcher als Provision für den Immobilienmakler angesehen wird, vom Käufer Ihrer Immobilie übernommen werden muss.
Rheinland-Pfalz und Niedersachsen bevorzugen im Allgemeinen auch Regelungen zur gerechten Aufteilung von jeweils der Hälfte, dies gilt in diesen beiden Bundesländern jedoch nicht zwangsläufig überall, sondern kann in verschiedenen Regionen abweichen. Dies gilt auch für Thüringen, wo die Zahlung der Provision ebenfalls nicht für das gesamte Bundesland festgelegt wurde. Mecklenburg-Vorpommern hat landesweit entscheiden, dass die Maklerprovision zwar anteilig von Käufer und Verkäufer übernommen wird, der Käufer hierbei aber den größeren Prozentsatz tragen muss.
Muss die Maklerprovision in jedem Fall bezahlt werden? Gibt es hierbei Ausnahmen oder kann eine Geldsumme wieder zurück gefordert werden? Und ab wann besteht die Pflicht, die Courtage zu bezahlen?
Wann eine Maklercourtage fällig wird, ist gesetzlich genau geregelt. Dies ist in folgenden Situationen der Fall:
Aufgrund des Abschlusses eines rechtswirksamen Maklervertrages
Wenn keine Mängel vorliegen, die den Vertrag unwirksam werden lassen
Nach Vollzug einer Maklertätigkeit
Beim Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages
Wenn der Vertragsabschluss aufgrund der Tätigkeiten des Immobilienmaklers erfolgen konnte
Zudem ist festzuhalten, dass der Anspruch auf eine Maklercourtage nicht zwangsläufig wegfällt, sobald der Maklervertrag endet. Wurde ein Kaufinteressent nachweislich durch den Immobilienmakler vermittelt, so muss der potenzielle Kunde die Provision selbst dann bezahlen, wenn der Vertrag mit dem Makler keine Gültigkeit mehr besitzt. Wenn Sie als Verkäufer allerdings ohne Hilfe des Immobilienmaklers einen geeigneten Käufer finden, sind Sie, je nach Vertrag, meist nicht zu einer Provisionszahlung verpflichtet.
Bestimmte Situationen erfordern bzw. ermöglichen jedoch eine Freistellung von der geforderten Zahlung. So ist zum Beispiel jeder Immobilienmakler bei der Schließung eines Vertrages verpflichtet, den Auftraggeber ausreichend über dessen Widerrufsrecht aufzuklären. Geschieht dies nicht, kann entschieden werden, dass der Immobilienmakler dazu verpflichtet ist, die Maklercourtage zurückzuzahlen.
Hierzu kommt es in der Regel auch dann, wenn eine Pflichtverletzung oder gar Täuschung von Seiten des Immobilienmaklers stattgefunden hat, oder wenn der Makler aus Eigennutz einen zu hohen Kaufpreis erzielen möchte oder grobe Fahrlässigkeit an den Tag legt. Auch, wenn der Makler eine unüblich hohe Provision verlangt hat, kann es in manchen Fällen dazu kommen, dass Sie den Differenzbetrag zurück erhalten.
Vom Bestellerprinzip bei der Maklerprovision haben Sie bestimmt schon gehört. Doch was bedeutet das und wann greift dieses? All das und mehr erfahren Sie hier.
Unser City Immobilienmakler Team ist bestens geeignet, wenn Sie einen seriösen Immobilienmakler suchen, der Ihr Verkaufsobjekt gewinnbringend und in kurzer Zeit an einen optimalen Käufer veräußert. Mit uns erhalten Sie garantiert Qualität, Erfahrung und Marktkenntnis.
Wir verhandeln eine faire Provision und erwirken Zufriedenheit für alle Beteiligten. Unsere qualifizierten und geschulten Top Immobilienmakler nehmen Ihnen gerne jeden Arbeitsschritt beim Immobilienverkauf ab und vollziehen Ihren Verkaufsprozess mithilfe von modernen Methoden und unschlagbaren Verkaufsargumenten.
© 2022 Copyright - City Immobilienmakler Hannover