
Auf diese 5 Unterlagen können Sie beim Immobilienverkauf nicht verzichten| City Immobilienmakler
Die 5 wichtigsten Unterlagen für Ihren Hausverkauf #
Wohnflächenberechnung: Diese ist beim Liegenschaftsamt der Gemeinde erhältlich.
Energieausweis: Dieser kann von der Hausverwaltung, Handwerkern, Ingenieuren und anerkannten Technikern ausgestellt werden.
Grundbuchauszug: Dieser muss beim Amtsgericht beantragt werden.
Grundriss: Dieser kann beim zuständigen Bauaufsichtsamt beantragt werden.
Flurkarte: Diese kann beim zuständigen Liegenschaftskataster gegen eine geringe Gebühr beantragt werden.
Die 5 wichtigsten Unterlagen für Ihren Wohnungsverkauf #
- Grundriss und Wohnflächenberechnung: Diese können beim Bauaufsichtsamt beantragt werden.
- Energieausweis: Dieser kann von der Hausverwaltung, Handwerkern, Ingenieuren und anerkannten Technikern ausgestellt werden.
- Teilungserklärung: Der dazugehörige Aufteilungsplan wird von den Architekten Ihres Gebäudes ausgestellt und muss beim Bauamt inklusive der Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt werden. Die Teilungserklärung wird anschließend notariell beurkundet.
- Mietvertrag: Dieser sollte sich bereits in Ihrem Besitz befinden.
- Rücklagen und Eigentümerversammlungsprotokolle: Diese sollten Ihnen oder anderen Eigentümern der Wohneinheiten vorliegen.

Wozu werden die ganzen Unterlagen benötigt? #
Wenn Sie Ihren Immobilienverkauf korrekt planen möchten, ist die Beantragung der genannten Unterlagen der erste wichtige Schritt. Erst danach folgt die Erstellung eines Exposés und die Organisation von Besichtigungen. Die potenziellen Käufer erhalten durch die Unterlagen viele wichtige Informationen und treffen häufig aufgrund dieser Informationen eine Kaufentscheidung. Sie als Verkäufer können sich durch das Beschaffen aller wichtigen Unterlagen absichern. Sie zeigen den Interessenten, dass Sie ihnen nichts vorenthalten oder unterschlagen.
Sie weist einen wertbestimmenden Einfluss auf und beeinflusst verschiedene Aspekte, welche mit der Nutzung und dem Handel mit Ihrer Immobilie zusammenhängen. Sie spielt beim Vergleich von Kaufpreisen, der Abrechnung von Nebenkosten wie auch der Abschätzung von Sanierungskosten eine große Rolle.
Er muss seit 2014 laut der Energieeinsparverordnung (EnEV) beim Immobilienverkauf vorgelegt werden. Dieser Ausweis gibt potenziellen Käufern Auskunft über den Energiebestand, den Energieverbrauch, die Heizungsart wie auch die Energieeffizienz Ihrer Immobilie.
Er weist den notariell beglaubigten Eigentümer aus. Sie können dadurch den Interessenten beweisen, dass Sie tatsächlich der Eigentümer der Immobilie sind. Ebenfalls sind dort Angaben zu Schulden, Grundpfandrechten und Lasten des gesamten Grundstücks enthalten.
Dieser sollte bereits bei der Exposéerstellung vorliegen. Er enthält detaillierte Angaben zu der Größe der Räume wie auch zur Lage und zum Schnitt der Zimmer. Ebenfalls beinhaltet der Grundriss auch Informationen über noch bestehende oder bereits abgeschlossene Möblierungen.
Sie liefert einen Nachweis über die Lage Ihrer Immobilie und ist für die Bewertung Ihrer Immobilie sehr wichtig. Die Flurkarte stellt das Gebiet detailliert und maßstabgetreu dar. Es sind alle Grundstücke und Gebäude eines Gebietes darin enthalten.
Beim Verkauf einer Wohnung wird auch immer ein Teil des Gemeinschaftseigentums mit verkauft. Aus diesem Grund ist eine Teilungserklärung notwendig. Dort sind alle wichtigen Informationen zum Wohnungseigentum, Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum Ihrer Wohnung enthalten. Sie ist für zukünftige Wohnungseigentümer relevant, wenn es innerhalb der Eigentümergemeinschaft um Rechte und Pflichten bezüglich verschiedener Bau- und Sanierungsmaßnahmen geht.
Wenn eine Wohnung zum Zeitpunkt des Verkaufs vermietet ist, sollten Sie den potenziellen Käufern den aktuellen Mietvertrag vorlegen können. Dieser wird bei einem Wohnungsverkauf an den neuen Eigentümer übergeben. Wenn der Käufer die vermietete Wohnung selbst beziehen möchte, ist es möglich, das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf zu kündigen.
In der Regel gibt es Rücklagen für Instandhaltungsmaßnahmen, die das gesamte Gebäude betreffen. Wenn Sie diese den Interessenten zur Verfügung stellen, bekommen Sie einen Einblick in die Höhe von allen Rücklagen der zum Verkauf stehenden Wohnung.
Mithilfe der letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlungen können die potenziellen Käufer sehen, welche Baumaßnahmen geplant waren, welche Maßnahmen für die Zukunft geplant sind und welche sonstigen Themen besprochen wurden. Eigentümerversammlungen finden in der Regel ein Mal pro Jahr statt.
Ein Immobilienverkauf kann sehr stressig sein. Alleine schon die Beantragung der verschiedenen Dokumente nimmt viel Zeit in Anspruch. Sie benötigen eine gute Organisation, um Chaos zu vermeiden. Die Experten von City Immobilienmakler machen all das beruflich und haben die notwendige Erfahrung. Sie erhalten professionelle Hilfe bei der Beschaffung Ihrer Unterlagen und beim gesamten Verkauf Ihrer Immobilie.
Die Experten von City Immobilienmakler haben das Wohl von Ihnen wie auch das Wohl der Interessenten im Blick. Sie sind die Schnittstelle zwischen Ihnen und den potenziellen Käufern und sie sind über die Richtlinien der DSGVO bestens informiert. So können Sie sich sicher sein, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
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