
Das gehört in den Immobilienvertrag | City Immobilienmakler
EINEN IMMOBILIENVERTRAG AUFSETZEN #
Bevor ein Kaufvertrag geschlossen werden kann, sollten Sie mit den Käufern detailliert besprechen, zu welchen Konditionen der Verkauf stattfindet und welches Inventar beispielsweise übernommen wird. Achten Sie hierbei darauf, dass keine Missverständnisse entstehen oder Unklarheiten zurückbleiben, damit es beim späteren Vertragsschluss keine bösen Überraschungen gibt.
Ist der Verkaufsrahmen deutlich abgesteckt, steht ein Vorgespräch mit Ihrem konsultierten Notar an. Hierbei schildern Sie die Parameter, welche Sie mit dem Käufer vereinbart haben. Des Weiteren prüft der zuständige Notar das Grundbuch und kann, falls notwendig, mit Ihnen absprechen, wie mit einer möglichen Grundschuld umgegangen werden soll.

DER VORVERTRAG #
Haben Sie erste Gespräche mit dem Notar Ihres Vertrauens geführt, setzt dieser einen Vertrag über die vereinbarten Konditionen auf. Der Vorvertrag beinhaltet also all das, was auch im endgültigen Vertrag enthalten ist, kann jedoch noch angepasst und geändert werden. Beiden Parteien bleiben nun zwei Wochen Zeit, um den Vertrag zu prüfen und Änderungen vorzuschlagen.
So kann der Kaufvertrag ideal auf die Bedürfnisse von Käufer und Verkäufer angepasst werden und Sie können sicherstellen, dass alle notwendigen Angaben enthalten und die richtigen Vertragsbedingungen aufgeführt sind.

DER IMMOBILIENKAUFVERTRAG #
Generell enthält der notariell beglaubigte Vertrag, welcher einen Immobilienkauf besiegelt, die Bedingungen, unter welchen der Verkauf abgewickelt wird. Er dient als rechtliche Grundlage des Verkaufs und sichert beide Parteien ab. Hier finden auch sämtliche Sondereinigungen zwischen Käufer und Verkäufer Ihren Platz. Werden diese nicht schriftlich festgehalten, verlieren Sie eventuell ihre Gültigkeit.
In einem regulären Immobilienvertrag werden folgende Aspekte aufgeführt:
Personenbezogene Daten beider Parteien
Immobilienbezeichnung
Regelungen zur Übernahme von Inventar
Umgang mit eventuell bestehenden Grundschulden
Informationen zu Qualität und Mängeln der Immobilie
Kaufpreis
Vorgehensweise im Objekterwerb
Übergabezeitpunkt und -regelungen
Bezahlzeitpunkt, Hinweise zur Finanzierung und Zahlungsweise
Im Grundbuch festgelegte Sonderregelungen
Inventar, welches zusätzlich an den Interessenten verkauft wird, wird meist nicht in die Summe des Kaufpreises eingerechnet, sondern separat betrachtet, da geringere Grunderwerbssteuern anfallen können, wenn der Endpreis niedriger ausfällt.

BESONDERHEITEN BEIM WOHNUNGSVERKAUF #
Neben den allgemeinen Informationen, die jeder Kaufvertrag enthält, sollten beim Verkauf einer Eigentumswohnung noch ein paar weitere hinzugefügt werden. Dies ist vor allem notwendig, weil der Käufer mit dem Erwerb der Wohnung in eine Eigentumsgemeinschaft eintritt. Hierbei müssen einige zusätzliche Regelungen getroffen und durch den Notar vertraglich festgehalten werden. Dies betrifft in der Regel die Angaben zum Sondereigentum (Wohnraum und zusätzliche Räumlichkeiten z. B. zur Lagerung) und die Beschreibungen des Gemeinschaftseigentums.

MITHILFE EINES MAKLERS #
In der Regel verwenden Notare einen Standartvertrag, welcher auf Sie persönlich angepasst wird. Um dennoch auf der sicheren Seite zu sein und zu vermeiden, dass fehlerhafte Angaben eine der Vertragsparteien schädigen, sollten Sie Ihren Immobilienkaufvertrag vor der Unterzeichnung ausführlich prüfen lassen. Dies kann zum Beispiel durch einen spezialisierten Anwalt oder einen versierten Immobilienmakler erfolgen.
Wenn Sie Ihren Immobilienvertrag keiner vorherigen Prüfung unterziehen, kann es dazu kommen, dass Sie, sollte eine gerichtliche Situation auftreten, keinen Rechtsanspruch geltend machen können, weil bestimmte Angaben ungenau oder fehlerhaft sind.
UNTER DACH UND FACH #
Generell gilt der Kaufvertrag Ihrer Immobilie dann als rechtsgültig, wenn beide Vertragsparteien diesen unter der Aufsicht eines Notars unterzeichnet haben. Ab diesem Zeitpunkt gestaltet es sich zwar oftmals als schwierig, von dem Vertrag zurückzutreten, ist aber in bestimmten Situationen durchaus möglich. Sowohl Verkäufer als auch Käufer können unter speziellen Bedingungen ihr Rücktrittsrecht wahrnehmen.
Diese können entweder explizit vertraglich festgehalten werden, oder richten sich andernfalls nach den rechtlichen Grundlagen für gesetzliche Rücktrittsrechte. Um genau zu ermitteln, wann für Sie ein Rücktrittsrecht besteht, sollten Sie dies entweder im Voraus der Vertragsschließung festlegen oder sich an einen Experten mit viel Fachkenntnis, beispielsweise aus dem City Immobilienmakler Netzwerk, wenden.
Ein solcher Rücktritt kann jedoch mit erheblichem Aufwand und zuweilen auch einigen Kosten einhergehen. Aus diesem Grund ist eine Vorab-Prüfung des Vertrages für beide Parteien sehr wichtig und sollte nicht vernachlässigt werden, um möglichen Konflikten direkt entgegenzuwirken.
MIT CITY IMMOBILIENMAKLER #
Der Prozess eines Immobilienverkaufs gestaltet sich oftmals sehr kompliziert. Um Ihnen den Aufwand der vertraglichen Regelungen zu ersparen, bieten wir Ihnen gerne die Hilfe unserer geschulten Profs an. Zusätzlich sind unsere erfahrenen City Immobilienmakler auch während des gesamten Verkaufsprozesses und sogar darüber hinaus selbstverständlich gern für Sie da.
Nicht nur der Vertragsschluss ist eine komplizierte Angelegenheit – der gesamte Aufwand eines Wohnungs- oder Hausverkaufs kann für Sie belastend wie auch zeitraubend sein. Erhalten Sie mit uns einen zuverlässigen Ansprechpartner in jeglichen Fragen zum Thema Immobilien und profitieren Sie von unserem Allround Service.
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