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Ihr Immobilienverkauf
Wenn Sie Immobilien verkaufen möchten, benötigen Sie unverzichtbare Unterlagen. Sie wissen vermutlich bereits, dass es mit großem Aufwand verbunden ist, eine Immobilie zu verkaufen. Außerdem nimmt es viel Zeit in Anspruch. Sie müssen auf viele Aspekte achten, Fehlerquellen ausschließen und so viel Kosten wie möglich einsparen.
Damit der Verkauf der Immobilie bestmöglich geplant wird, brauchen Sie verschiedene Unterlagen. Wir erklären Ihnen, um welche es sich handelt und wofür sie benötigt werden. Auch wo diese beantragt werden können, erklären wir Ihnen. Wir liefern Ihnen alle Informationen zu den Unterlagen für den Immobilienverkauf und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
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Welche Unterlagen sind für den Immobilienverkauf erforderlich?
Wie bereits erwähnt, ist es mit viel Arbeit verbunden, Immobilien zu verkaufen. Sie müssen sich durch einen Wust an verschiedenen Papieren hindurcharbeiten und immer darauf achten, korrekt zu agieren, da sich Fehler schnell rächen können. Die Unterlagen sollten Sie schon einholen, bevor die Immobilie beworben werden kann oder Besichtigungen erfolgen.
Sie sind nicht nur für Sie als Verkäufer wichtig, damit Sie den Verkauf so exakt wie möglich planen können, sondern auch für die potenziellen Käufer, die sich daran orientieren können. Den Interessenten Ihrer Immobilie verschaffen Sie damit sofort einen erklärenden Überblick in die Lage, sodass sie sich auf dieser Grundlage für den Kauf entscheiden können. Andererseits dient das Beibringen aller Unterlagen auch zu Ihrer Absicherung, denn es zeigt, dass Sie keine Mängel oder Informationen zurückhalten. Falls wichtige Papiere nicht vorgelegt werden, sind häufig Geldstrafen die Folge. Daher ist es wichtig, alle erforderlichen Papiere zu beantragen und alle Risiken zu eliminieren, die damit verbunden wären.
WIR KÜMMERN UNS UM IHRE UNTERLAGEN
Bei uns sind Sie gut aufgehoben, wenn es darum geht, welche Unterlagen erforderlich sind, um Ihre Immobilien zu verkaufen. Außerdem sagen wir Ihnen, wo die Papiere beantragt werden.
Sie benötigen Baupläne, die Sie von Architekten und Bauträgern erhalten. Zudem brauchen Sie einen Energieausweis, der von berechtigten Handwerkern, anderen Personen mit Berechtigung, anerkannten Technikern oder Ingenieuren ausgestellt wird. Darüber hinaus ist ein Grundbuchauszug notwendig, den Sie beim Amtsgericht erhalten. Belege für Sanierungen und Modernisierungen erhalten Sie von den zuständigen Handwerkern. Grundflächen-, Wohn- und Nutzberechnungen führen Architekten und Bauträger durch. Unbebaute Flächen berechnen Sie eigenständig oder überlassen das dem Architekten oder den Bauträgern. Das Katasteramt stellt die Flurkarte aus. Die Bauakte erhalten Sie bei der Gemeinde oder Stadt im Zuständigkeitsbereich.
Des Weiteren brauchen Sie den aktuellen Grundsteuerbescheid, einen Grundriss und eine gültige Gebäudeversicherungspolice. Der Baulastenverzeichnisauszug wird in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt und darf höchstens drei Monate alt sein. Den Altlastenverzeichnisauszug erhalten Sie bei der Stadtverwaltung oder beim Landratsamt der Bodenschutzbehörde. Auch er darf höchsten drei Monate alt sein. Falls eine Mängelliste vorhanden ist, brauchen Sie auch diese.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Unterlagen, die beim Hausverkauf behilflich sein können. Dabei handelt es sich um Denkmalschutzbestimmungen. In diesem Fall müssen Sie sich an die Baurechts- oder Denkmalschutzbehörde wenden. Der Bauvertrag, Rechnungen, Erbpachtverträge, Garantieurkunden und Gebrauchsanweisungen Ihrer Ausstattung sowie Belege für Wartungsarbeiten, Betriebskostenabrechnungen, Mieteinkünfte und Mietverträge sind ebenfalls wichtig.
Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen möchten – diese Unterlagen brauchen Sie
Sie möchten eine Wohnung verkaufen? Dann brauchen Sie zu den bereits genannten Unterlagen noch zusätzliche Belege. Wir erklären Ihnen, um welche es sich handelt. Aufteilungserklärung, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung besitzt die WEG-Verwaltung oder der Eigentümer. Der Gebäudeversicherungsnachweis liegt bei der Hausverwaltung. Die Protokolle der aktuellen Eigentümerversammlungen sind ebenfalls erforderlich, aktuelle Wohngeldabrechnungen auch.
Die Teilungserklärung dokumentiert der Architekt, das Beantragen erfolgt beim Bauamt. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zudem vonnöten. Diese erstellen ein Bausachverständiger oder die Bauaufsichtsbehörde.
Hausverkauf
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Kommen und sehen Sie, wie unser Prozess funktioniert. Wir machen Ihnen ein faires Angebot für Ihr Haus. Die Gründe für den Immobilienverkauf können vielfältig sein:
- Alter
- Erbschaft
- Umzug oder Familienzuwachs
- Eine neue Lebenssituation
Es spielt keine Rolle, ob Sie selbst darin wohnen, ob Sie es vermietet haben oder ob es leer steht. Wir helfen Eigentümern ihre Immobilie schnell und einfach zu verkaufen. Wenn Sie eine Immobilie besitzen und diese verkaufen möchten, würden wir uns gerne mit Ihnen treffen, um Ihnen ein anständiges Angebot zu unterbreiten. Wir übernehmen alle administrativen Formalitäten und knüpfen die wichtigen Fäden, die es für den schnellen Immobilienverkauf benötigt. Sprechen Sie uns an: Unsere City Immobilienmakler kümmern sich um Ihr Anliegen
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Ihnen als Immobilienbesitzer ist bekannt, von welcher Bedeutung der Energieausweis ist. Ohne ihn ist der Immobilienverkauf nicht möglich, außerdem können Sie mit einem hohen Bußgeld belangt werden. Nichtsdestotrotz müssen Sie ihn beantragen, was sich als schwierig erweist. Wir haben für Sie dazu verschiedene Aspekte zusammengestellt, die Sie beachten sollten. Der Energieausweis belegt die energetischen Verhältnisse des Gebäudes. Danach wird es in eine Energieeffizienzklasse eingewiesen, und zwar für einen Zeitraum von zehn Jahren.
Sie erhalten den Energieausweis bei einem eigens dazu bestellten Handwerker oder einem Handwerksmeister, der sich darauf spezialisiert hat. Geprüfte Techniker mit Anerkennung im Hochbau, Techniker, deren Studienschwerpunkt energiesparendes Bauen war, Hochbautechniker und Bauingenieure mit zweijähriger Berufserfahrung stellen den Energieausweis ebenfalls aus.
Es ist aber auch möglich, dass Sie keinen Energieausweis brauchen. Das ist der Fall, wenn die Nutzfläche der Immobilie nicht größer als 50 Quadratmeter ist, Ihre Immobilie eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweist oder ein Baudenkmal ist. Wird die Immobilie nur teilweise oder nicht gekühlt oder geheizt, ist er ebenfalls nicht erforderlich.
Wir sind Ihnen beim Beantragen der Unterlagen behilflich, erstellen kostenlose Immobilienbewertungen und beraten Sie individuell. Bei uns dürfen Sie sich auf eine fokussierte Vermarktung, hochwertige Exposés, professionelle Besichtigungstermine und rechtssichere Verträge verlassen. Außerdem erstellen wir moderne 3D-Rundgänge, wählen Interessenten aus und führen optimale Kaufgespräche.
Der Immobilienverkauf ist also mit viel Stress und Arbeit verbunden. Zudem nimmt das Beantragen der Unterlagen viel Zeit in Anspruch und ist kompliziert. Wir schaffen für Sie Struktur und helfen Ihnen dabei, da wir auf ein breites überregionales Netzwerk zurückgreifen können. Ihr Makler holt für Sie nicht nur die Dokumente ein, sondern übernimmt gerne auch andere Aufgaben für Sie. Er plant alle Schritte mit Ihnen, sodass der Immobilienverkauf beschleunigt werden kann und Sie den optimalen Käufer finden.
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