
Immobilie verkaufen – mit diesen Kosten sollten Sie rechnen | City Immobilienmakler
Das Wertgutachten #
Bevor eine Immobilie verkauft werden kann, müssen Sie als Immobilienbesitzer erst einmal ermitteln, wie viel das Objekt überhaupt wert ist, um den Verkauf zu beschleunigen und um keine finanziellen Einbußen zu erleiden. Um den Wert eines Objekts zu ermitteln, kann ein Sachverständiger ein Wertgutachten anfertigen. Wichtige Faktoren, um den Wert eines Objekts zu bestimmen, sind der allgemeine Zustand, mögliche Bauschäden und ein möglicher Investitionsbedarf. Ein schriftliches Wertgutachten von einem Experten kostet zwischen 1.500 bis 3.000 Euro. Diese Kosten sind vom Eigentümer des Objekts zu zahlen.

Mögliche Renovierungen und Verschönerungen #
Wer seine Immobilie in einem tadellosen Zustand präsentieren und so einen möglichst hohen Verkaufspreis erzielen möchte, der muss das Objekt oftmals instandsetzen oder zumindest optisch verschönern. Unabhängig davon, ob kleine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen oder direkt ein neuer Außenanstrich nötig ist, die Kosten für die kleineren und größeren Renovierungsarbeiten müssen vom Eigentümer gezahlt werden.
Wenn Sie als Verkäufer nur ein kleines Budget für die nötigen Maßnahmen haben, empfiehlt es sich, einen professionellen Home Stager zu engagieren. Ein Home Stager inszeniert das Objekt und wertet dieses optisch mit Dekoration und Accessoires auf. Über verschiedene Internetplattformen können professionelle Home Stager ganz einfach gefunden werden.
Um den Verkaufsprozess möglichst zu beschleunigen, sollte das zu verkaufende Objekt einem breiten Publikum präsentiert werden. Dies ist am besten dadurch möglich, dass das Objekt sowohl in Zeitungen als auch im Internet angeboten wird. Das Platzieren der Anzeigen ist in der Regel mit Kosten verbunden.
Je nach Medium und Anzeigengröße können schon einmal mehrere hundert Euro fällig werden. Hinzu kommt, dass die Immobilie für besonders ansprechende Bilder von einem professionellen Fotografen abgelichtet werden sollte. Scharfe und gut belichtete Fotos des Innen- und Außenbereichs dienen für potenzielle Käufer als wichtige erste Orientierung.

Der Energieausweis #
Seit 2009 müssen Sie als Eigentümer einer Immobilie spätestens beim Besichtigungstermin einen Energieausweis vorlegen können, wenn Sie Ihr Objekt verkaufen möchten. Sollten Sie sich nicht um einen Energieausweis kümmern, droht Ihnen ein empfindliches Bußgeld. Die Gebühren für einen Energieausweis fallen unterschiedlich hoch aus. Ein Verbrauchsausweis, welcher auf Basis von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen erstellt wird, kostet in der Regel zwischen 50 bis 80 Euro. Sollten Sie einen Bedarfsausweis benötigen, für den ein Experte eine umfassende Vor-Ort-Analyse durchführen muss, müssen Sie circa 300 Euro bezahlen.

Wer muss die Notarkosten zahlen? #
Um eine Immobilie rechtsgültig zu verkaufen, muss der Verkauf von einem Notar beurkundet werden. Der Notar erstellt den Kaufvertrag und verliest diesen als neutraler Mittler. Zudem ist der Notar anwesend, wenn Verkäufer und Käufer den Kaufvertrag unterzeichnen. Außerdem beschafft er zum Beispiel für den Vertrag notwendige Unterlagen oder beantragt die Umschreibung im Grundbuch.
Im Normalfall übernimmt der Käufer die Kosten für den Notar. Die Gebühren belaufen sich auf zwischen 1 bis 1,5 % des Kaufpreises des Objekts. Für den Verkäufer können in dieser Phase des Verkaufs Kosten anfallen, wenn dieser Rechte Dritter löschen lässt. Bei den Rechten Dritter kann es sich beispielsweise um die Grundschuld für die Hausbank oder um ein bestehendes Wohnrecht handeln.

Nach dem Verkauf wird die Grunderwerbssteuer fällig #
Nachdem der Kaufvertrag unterschrieben wurde, muss der Verkäufer die Grunderwerbssteuer zahlen. Diese wird per Bescheid vom Finanzamt eingefordert und muss spätestens einen Monat nach der Zustellung gezahlt werden. In den meisten Kaufverträgen wird vereinbart, dass der Käufer die Grunderwerbssteuer zahlen muss. Hier kann es jedoch Ausnahmen geben, sodass manchmal auch der Verkäufer für die Steuer aufkommen muss.
Die Grunderwerbssteuer fällt einmalig an. Ihre Höhe ist abhängig vom Kaufpreis und variiert von Bundesland zu Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern und Sachsen) und 6,5 % (Saarland, Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein und Thüringen). Sollte der Kaufpreis unter 2.500 Euro betragen, muss grundsätzlich keine Grunderwerbssteuer gezahlt werden.
Um einen Immobilienverkauf sicher, professionell und schnell abwickeln zu können, ist es ratsam, einen Immobilienmakler zu beauftragen. Dieser hat meist jahrelange Erfahrung am Markt und kann daher alle Schritte, die im Rahmen des Immobilienverkaufs anfallen, routiniert für seine Auftraggeber „abarbeiten“. Da Immobilienmakler schnell die Schwachstellen und die Vorzüge von Objekten erkennen und den Fachleuten außerdem der Immobilienmarkt vor Ort sehr gut bekannt ist, können Makler Verkäufe schnell und mit sehr guten finanziellen Ergebnissen für Verkäufer zum Abschluss bringen.
Grundsätzlich müssend die Kosten für die Beauftragung eines Maklers nur im Erfolgsfall getragen werden und wenn eine Verkäufercourtage vor der Beauftragung vereinbart wurde. Üblicherweise beträgt die Maklergebühr 3,57 % (inklusive Mehrwertsteuer) vom erzielten Kaufpreis. Wenn es sich um ein einfach zu verkaufendes Objekt handelt, kann die Höhe der Provision oftmals verhandelt werden. Hier sollten Sie als Verkäufer unbedingt aktiv werden und eine Ermäßigung beim Makler anfragen.
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