Für die Preiseinordnung gibt es in Hannover zwei belastbare amtliche Quellen, und beide sollten Sie kennen, bevor Sie ein Angebot bewerten.
Der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Hannover wertet notariell beurkundete Kaufverträge aus, nicht Angebotspreise. Dort finden Sie den durchschnittlichen Kaufpreis für Eigentumswohnungen je Quadratmeter im aktuellen Jahrgang, ebenso den Vergleichswert für das gesamte Stadtgebiet. Wichtig ist, beide Zahlen aus demselben Bericht und mit demselben Stichtag zu nehmen. Der Unterschied zwischen Angebots- und Kaufpreis ist kein Detail: Angebotspreise beschreiben die Erwartung der Verkäuferseite, Kaufpreise beschreiben, worauf sich beide Seiten geeinigt haben. Weil der Auswertungszeitraum zurückliegt, bildet der Bericht zudem eher den abgeschlossenen als den laufenden Markt ab.
Die Bodenrichtwerte für Bult sind über BORIS Niedersachsen amtlich abrufbar und unterscheiden sich je Richtwertzone. Einen einheitlichen Wert für den gesamten Stadtteil gibt es deshalb nicht. Ein Bodenrichtwert beschreibt den durchschnittlichen Lagewert des Bodens innerhalb seiner Zone, keinen Angebotspreis und keine Bewertung eines konkreten Grundstücks. Für Wohnungskäufer ist er vor allem ein Kontrollwert für die Lagequalität innerhalb des Stadtteils, für Grundstücks- und Hauskäufer die Basis der Bewertung.
Was sich ohne Zahl sagen lässt: Bult profitiert von zwei Faktoren, die in Hannover verlässlich Preis tragen, nämlich der Nähe zur Eilenriede und der kurzen Distanz zur Innenstadt. Beides sind Lagemerkmale, die sich nicht nachrüsten lassen und die deshalb auch in ruhigeren Marktphasen stabiler bleiben als Ausstattungsmerkmale. Ein niedriger Quadratmeterpreis ist umgekehrt kein Schnäppchen, solange Hausgeld, Instandhaltungsrücklage und beschlossene Maßnahmen der Eigentümergemeinschaft ungeprüft sind.
Zur Kaufpreiskalkulation gehören die Nebenkosten. Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen beträgt 5 Prozent des Kaufpreises; prüfen Sie den geltenden Satz zum Zeitpunkt Ihres Kaufs beim Niedersächsischen Finanzministerium, da Länder ihn ändern können. Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten. Rechnen Sie diese Positionen von Anfang an in Ihr Budget, nicht erst beim Notartermin.