Der Verkaufsprozess gliedert sich in klare Schritte. Zunächst prüft Ihr Partnermakler alle Unterlagen: Grundbuchauszug, Flurkarte, Baubeschreibung, Energieausweis und gegebenenfalls Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen. Fehlende Dokumente besorgt er für Sie bei den zuständigen Ämtern in der Region Hannover.
Im nächsten Schritt erfolgt die Wertermittlung. Unser Partner nutzt das Vergleichswertverfahren nach ImmoWertV, soweit ausreichend Vergleichskäufe in der Mikrolage vorliegen. Ergänzend zieht er das Sachwertverfahren heran, um Modernisierungsgrad, Restnutzungsdauer und baulichen Zustand gewichtet einzubeziehen. Das Ergebnis ist ein marktgerechter Angebotspreis, der Verhandlungsspielraum lässt, aber keine Interessenten abschreckt.
Anfang 2025 begleiteten wir eine Eigentümerin in Seelze-Süd beim Verkauf eines freistehenden Einfamilienhauses aus den 1990er-Jahren mit ca. 160 m² Wohnfläche auf 650 m² Grundstück. Nach Aufbereitung der Unterlagen und professionellen Fotos startete die Vermarktung zu einem Preis, der 3 % über der reinen Sachwertrechnung lag. Innerhalb von vier Wochen lagen drei Kaufangebote vor; der notarielle Kaufvertrag wurde zu 99 % des Angebotspreises beurkundet.
Die Vermarktung läuft über die gängigen Immobilienportale, die Website unseres Netzwerks und gezielte Social-Media-Kampagnen für die Region Hannover. Besichtigungen organisiert Ihr Ansprechpartner vor Ort – terminiert, begleitet und nachbereitet. Er prüft die Bonität der Interessenten vorab, damit nur ernsthafte Kaufwillige das Objekt sehen.
Sobald ein Käufer feststeht, bereitet der Makler den notariellen Kaufvertragsentwurf vor. Wichtig: Die rechtliche Prüfung und Beurkundung obliegt ausschließlich dem Notar. Der Makler stellt sicher, dass alle gesetzlichen Pflichtangaben – etwa zur Maklerprovision nach §§ 656c, 656d BGB oder zum Energieausweis nach § 80 GEG – korrekt im Vertragsvorschlag erscheinen. Sie erhalten den Entwurf zur Durchsicht, bevor der Notartermin stattfindet.
Nach der Beurkundung überwacht Ihr Partner die Kaufpreiszahlung, die Grundschuldbestellung und die Auflassungsvormerkung. Erst wenn der Kaufpreis vollständig beim Notar eingegangen ist, erfolgt die Schlüsselübergabe mit einem detaillierten Übergabeprotokoll (Zählerstände, Schlüsselanzahl, Mängelliste).
Für Eigentümer in den umliegenden Gemeinden bieten wir ebenfalls lokale Ansprechpartner:
Immobilienmakler Uetze – Ihr Haus verkaufen mit Expertise,
Immobilienmakler Burgdorf – Kostenlose Bewertung & Hausverkauf oder
Immobilienmakler Gehrden – Haus verkaufen & bewerten.
Hinweis: Die kostenlose Immobilienbewertung dient der ersten Orientierung. Sie ersetzt kein amtliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Individuelle Verkaufsergebnisse hängen von Marktlage, Objektzustand und Verhandlungsführung ab. Keine Rechtsberatung durch den Makler – finale Vertragsprüfung durch Notar oder Rechtsanwalt empfohlen.