
Auflassung - City Immobilienmakler
Auflassung: Definition, Ablauf und rechtliche Bedeutung #
Willkommen bei City Immobilienmakler – Ihrem vertrauensvollen und qualifizierten Immobilienmakler Team für den Immobilienmarkt. Im folgenden Text erfahren Sie alles Wissenswerte über die Auflassung im Immobilienkontext.
Was ist eine Auflassung? #
Die Auflassung ist ein zentraler Begriff im Immobilienrecht und bezeichnet den rechtlichen Vorgang des Eigentumsübergangs einer Immobilie. Bei einer Auflassung wird das Eigentum an einer Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer übertragen.
Der Ablauf einer Auflassung #
Die Durchführung einer Auflassung erfolgt in mehreren Schritten und erfordert die Einhaltung bestimmter Formalitäten:
- Abschluss des Kaufvertrags: Der erste Schritt ist der Abschluss eines notariellen Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Käufer.
- Vereinbarung der Auflassung: Im Rahmen des Kaufvertrags wird die Auflassung vereinbart, d.h. der Eigentumsübergang der Immobilie wird festgelegt, meist durch eine Auflassungsklausel.
- Vorbereitung des Eigentumsübergangs: Der Notar bereitet den notwendigen Auflassungsvorgang und die Übertragungsurkunde vor.
- Genehmigungen einholen: Eventuell erforderliche Genehmigungen, wie z.B. Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft bei einer Eigentumswohnung, müssen eingeholt werden.
- Unterschrift und Beurkundung: Verkäufer und Käufer unterzeichnen die Übertragungsurkunde, welche dann vom Notar beurkundet wird.
- Eintragung im Grundbuch: Der letzte Schritt der Auflassung ist die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch.

Die Rolle des Notars bei der Auflassung #
Der Notar spielt eine zentrale Rolle bei der Auflassung. Er ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der rechtlichen Formvorschriften sicherzustellen und den Eigentumsübergang rechtskräftig zu beurkunden. Der Notar kümmert sich um die Vorbereitung der Auflassungsurkunde, überwacht den Ablauf der weiteren Schritte und sorgt für die korrekte Eintragung im Grundbuch.

