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Auflassungsvormerkung - City Immobilienmakler

27. August 2025 2 Min. Lesezeit Von Herr Henri Ehmke

Auflassungsvormerkung: Sicherer Schutz im Immobilienverkauf #

Als vertrauenswürdiger Immobilienmakler ist City Immobilienmakler Ihr zuverlässiger Partner für den Immobilienmarkt in unserer Stadt. Wir setzen auf eine hervorragende Kombination aus fachlicher Expertise, lokaler Marktkenntnis und einem empathischen Ansatz. Ein wichtiges Instrument, das wir im Verkaufsprozess einsetzen, ist die Auflassungsvormerkung. In diesem Artikel möchten wir Ihnen die Bedeutung und den Ablauf der Auflassungsvormerkung näher erläutern.

1. Auflassungsvormerkung: Definition und Bedeutung im Immobilienmarkt #

Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Käufer einer Immobilie vor dem Eigentumsübergang schützt. Es handelt sich um eine vorsorgliche Maßnahme, um sicherzustellen, dass das Eigentum an der Immobilie nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags vom Verkäufer auf den Käufer übertragen wird. Die Auflassungsvormerkung dient somit als Sicherheit für den Käufer und schafft Vertrauen im Verkaufsprozess.

2. Der Zweck der Auflassungsvormerkung für Käufer und Verkäufer #

Sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer bietet die Auflassungsvormerkung Schutz und Sicherheit. Der Käufer kann sicher sein, dass die Immobilie nach Bezahlung des Kaufpreises auch tatsächlich auf ihn übertragen wird. Der Verkäufer kann davon ausgehen, dass er nach Vertragsabschluss den Kaufpreis erhält und dass die Immobilie erst nach Zahlung auf den Käufer übergeht.

4. Vorteile der Auflassungsvormerkung für den Käufer #

Die Auflassungsvormerkung bietet dem Käufer verschiedene Vorteile, darunter:

  • Rechtssicherheit: Durch die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch ist der Käufer vor unberechtigten Verfügungen des Verkäufers geschützt.
  • Bessere Verhandlungsposition: Die Auflassungsvormerkung signalisiert dem Verkäufer, dass der Käufer es ernst meint und den Kaufprozess aktiv vorantreibt.
  • Sicherer Eigentumsübergang: Der Käufer kann sicher sein, dass die Immobilie nach Zahlung des Kaufpreises tatsächlich auf ihn übergeht.
  • Transparenz: Die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch öffentlich bekannt gemacht, was für Transparenz im Verkaufsprozess sorgt.

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