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Baulast #
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Was ist eine Baulast? #
Unter dem Begriff „Baulast“ versteht man eine verbindliche Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Maßnahmen oder Beschränkungen auf seinem Grundstück zu dulden. Eine Baulast kann entweder positiv oder negativ sein. Eine positive Baulast verpflichtet den Eigentümer beispielsweise dazu, bestimmte öffentliche Einrichtungen auf seinem Grundstück zu dulden oder Abstandsflächen freizuhalten. Bei einer negativen Baulast hingegen darf der Eigentümer bestimmte bauliche Vorhaben nicht durchführen.
Rechtliche Grundlagen der Baulast #
Die rechtlichen Grundlagen für Baulasten sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Zuständig für die Erteilung und Verwaltung von Baulasten ist in der Regel die örtliche Baubehörde. Die Erklärung einer Baulast erfolgt durch Eintragung in das Baulastenverzeichnis, welches von der Baubehörde geführt wird.

Verpflichtungen und Möglichkeiten im Zusammenhang mit Baulasten #
Als Eigentümer eines Grundstücks mit Baulast ist man verpflichtet, die in der Baulasterklärung festgelegten Maßgaben zu erfüllen. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass man keine baulichen Veränderungen vornehmen darf, die im Widerspruch zur Baulast stehen. Andererseits kann eine Baulast auch Vorteile bieten, wie beispielsweise die Sicherung von bestimmten öffentlichen Einrichtungen oder die Gewährleistung von Abstandsflächen.

