
BGB Gesellschaft - City Immobilienmakler
BGB-Gesellschaft: Eine Rechtsform für Immobilienmakler #
Als vertrauensvoller und qualifizierter Immobilienmakler Team in unserer Stadt ist City Immobilienmakler Ihr kompetenter Partner für Immobilienbewertung und -verkauf. Wir kennen uns bestens mit den verschiedenen Rechtsformen für Immobilienmakler aus. In diesem Artikel möchten wir Ihnen die BGB-Gesellschaft vorstellen und Ihnen zeigen, warum sie eine vorteilhafte Option sein kann.
1. Was ist eine BGB-Gesellschaft? #
Die BGB-Gesellschaft ist eine Rechtsform, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Sie wird auch als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts bezeichnet. Eine BGB-Gesellschaft entsteht, wenn sich zwei oder mehr Personen zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen, in diesem Fall den Immobilienmarkt zu bedienen. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen, wie der GmbH oder der AG, benötigt eine BGB-Gesellschaft keine Mindestkapitalausstattung.
2. Gründung einer BGB-Gesellschaft #
Die Gründung einer BGB-Gesellschaft ist vergleichsweise einfach. Es genügt ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag, in dem die Rahmenbedingungen der Gesellschaft festgelegt werden. Dieser Vertrag sollte mindestens Angaben zur Firma, Sitz und dem Zweck der Gesellschaft enthalten. Die Gesellschafter müssen nicht notariell beurkundet werden, jedoch empfiehlt es sich, den Vertrag schriftlich festzuhalten.

4. Haftung der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft #
Die Gesellschafter haften bei einer BGB-Gesellschaft in der Regel persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet, dass das private Vermögen der Gesellschafter im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft zur Begleichung von Schulden herangezogen werden kann. Eine Haftungsbeschränkung, wie es bei einer GmbH der Fall ist, gibt es bei einer BGB-Gesellschaft nicht.



