
Immobilien – Immobilien-Lexikon | City Immobilienmakler
Immobilien Lexikon #
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CITY IMMOBILIENMAKLER erklärt #
Der Begriff Immobilien bezieht sich auf Grundstücke und Bauwerke (Häuser, Wohnungen). Zu den Immobilien gehören auch unbebaute Grundstücke. Unbebaute Grundstücke werden als Liegenschaft bezeichnet, während bebaute Grundstücke als Anwesen bezeichnet werden.
Privat genutzte Wohnimmobilien und gewerblich genutzte Immobilien werden im Mietrecht unterschiedlich behandelt. Immobilienmakler dürfen für Wohnimmobilien maximal eine Courtage von zwei Monatsmieten verlangen.
Bei Gewerbeimmobilien gibt es keinen Höchstpreis. In Immobilien wird oft investiert, weil ihr Wert beständig ist.
Immobilienwerte werden von einer Reihe von Faktoren beeinflusst. Angebot und Nachfrage haben einen erheblichen Einfluss auf den Wert einer Immobilie, ebenso wie ihre Größe und Lage.
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Die Welt der Immobilien ist groß und vielseitig. Ein kompetenter Immobilienmakler kennt sich in jeglichen Tätigkeitsfeldern bestens aus und ist darauf spezialisiert, dem Kunden einen zielgerichteten sowie authentischen Service zu bieten. Das schließt auch das Leasen einer Immobilie ein.


