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Immobilien-Leasing – Immobilien-Lexikon | City Immobilienmakler

27. August 2025 2 Min. Lesezeit Von Herr Markus Meyer

Immobilien Lexikon #

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Immobilien-Leasing gibt es für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Für das Leasing von Immobilien gelten die gleichen Grundsätze wie für das Leasing von Fahrzeugen. Leasinggeber sind in der Regel Tochtergesellschaften von Banken und überlassen ihren Leasingnehmern die Nutzung von Immobilien für einen vertraglich festgelegten Zeitraum.

Die Leasingnehmer leisten während der Vertragslaufzeit monatliche Leasingzahlungen an die Leasinggeber. Nach Ablauf des Leasingvertrages wird das Objekt entweder an den Leasinggeber zurückgegeben oder geht in das Eigentum des Leasingnehmers über. In der Praxis hat sich das Immobilien-Leasing vor allem im gewerblichen Bereich etabliert.

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Unterschiede beim Immobilien-Leasing? #

Es ist nicht die Absicht des Leasingnehmers, eine Immobilie selbst zu finanzieren, sondern ein Leasinggeber baut oder kauft die Immobilie in seinem Auftrag. Dies kann auf drei Arten geschehen:

Ein solcher Vertrag kann von Unternehmen zur Umgehung eines finanziellen Engpasses genutzt werden. In einem ersten Schritt verkauft das Unternehmen sein Eigentum an den Leasinggeber. Es wird dann vom Leasinggeber an das Unternehmen verliehen.

Die Leasinggeber kaufen ein Grundstück und bauen darauf ein Gebäude nach den Vorgaben des Leasingnehmers. Ein Gebäude kann z. B. ein Hotel, eine Fabrik und ein Wohnhaus sein.

Eine bestehende Immobilie wird vom Leasinggeber gekauft und langfristig an den Leasingnehmer vermietet, meist in Verbindung mit einer Kaufoption.

Im Gegensatz zum traditionellen Mieter verhält sich der Leasingnehmer wie ein Eigentümer, da er z. B. für Instandhaltung und Reparaturen zahlt und verpflichtet ist, eine Versicherung abzuschließen. Ein Leasingnehmer hat außerdem die Option, die Immobilie am Ende des Leasingverhältnisses zu kaufen, was bei Mietern üblicherweise nicht möglich ist.

Auch bei der Beendigung werden die Unterschiede deutlich.

Die Standardmietdauer für Immobilien ist die Grundmietzeit. Während der Grundmietzeit kann der Leasingnehmer den Leasingvertrag nicht kündigen.

Die Laufzeit beträgt bei Wohnimmobilien mindestens 20 Jahre und bei Gewerbeimmobilien 15 Jahre. Es gibt zwar auch Mietverträge, die sehr lange laufen, bevor ein Mieter sie kündigen kann. Allerdings gibt es beim Leasing mehr Spielraum für einen Mieter als bei Immobilien.

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