
Insolvenz – Immobilien-Lexikon | City Immobilienmakler
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Die Insolvenz ist für viele Schuldner eine schreckliche Vorstellung. Vor der Insolvenz war der Verlust des persönlichen Ansehens eine ernste Angelegenheit. Diesem Missstand hat der Gesetzgeber Rechnung getragen.
Durch die Restschuldbefreiung hilft die Verbraucherinsolvenz dem Verbraucher, aus der Verschuldung herauszukommen.
Ein Insolvenzantrag in Kombination mit einem Eigenverwaltungsantrag kann es ermöglichen, ein Unternehmen zu sanieren und unter Insolvenz fortzuführen, auch wenn es aus eigener Kraft wirtschaftlich lebensfähig ist.
Eine Insolvenz sollte in diesem Sinne als Chance für einen Neuanfang gesehen werden.
Immobilien werden zwangsversteigert oder, wenn sie vermietet sind, unter Zwangsverwaltung gestellt, wenn der Eigentümer (natürliche Person) die Kreditkonditionen nicht mehr aufbringen kann. Oft ist damit ein Privatinsolvenzverfahren verbunden.
Ein privater Verkauf ist auf jeden Fall zu empfehlen, da der Erlös aus einer Zwangsversteigerung weit unter dem Wert der Immobilie liegt. Dies bringt nicht nur mehr Geld, sondern verringert auch das Ausfallrisiko für die Bank.
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