Zum Hauptinhalt springen
Liegenschaft: Definition, Bedeutung & rechtliche Grundlagen – Beitragsbild

Liegenschaft: Definition, Bedeutung & rechtliche Grundlagen

23. June 2026 10 Min. Lesezeit Von Herr Markus Meyer

Liegenschaft: Definition, Bedeutung & rechtliche Grundlagen #

Was ist eine Liegenschaft? – Definition und Bedeutung #

Eine Liegenschaft ist der juristische Oberbegriff für unbewegliche Sachen. Dazu zählen Grundstücke samt aller fest verbundenen Bestandteile wie Gebäude oder eingewachsene Pflanzen. Im Alltag spricht man oft von einer Immobilie, doch rechtlich ist die Liegenschaft der präzisere Begriff. Er stammt aus der Verwaltungs- und Katastersprache und wird im Grundbuchrecht verwendet.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert in § 94 die wesentlichen Bestandteile eines Grundstücks. Alles, was fest mit dem Boden verbunden ist und nicht ohne Zerstörung getrennt werden kann, gehört rechtlich zur Liegenschaft. Das amtliche Liegenschaftskataster (ALKIS) erfasst alle Flurstücke in Deutschland mit Lage, Nutzung und Fläche. City Immobilienmakler vermittelt seit Jahren Liegenschaften in ganz Deutschland und kennt die regionalen Unterschiede bei Bewertung und Verkauf genau.

Liegenschaft vs. Grundstück: Wo liegt der Unterschied? #

Der Begriff Grundstück bezeichnet im deutschen Recht ein räumlich abgegrenztes Stück Erdoberfläche. Es wird im Grundbuch auf einem eigenen Blatt geführt. Eine Liegenschaft ist der weiter gefasste Oberbegriff. Sie umfasst das Grundstück plus alle wesentlichen Bestandteile. Dazu zählen Gebäude, fest verbaute Anlagen und eingewachsene Pflanzen nach § 94 BGB.

Im Sprachgebrauch werden beide Wörter oft vermischt. Juristisch ist der Unterschied aber wichtig. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Ein Flurstück ist die kleinste Einheit im Liegenschaftskataster (ALKIS). Mehrere Flurstücke bilden zusammen ein wirtschaftliches Grundstück. Dieses erhält dann ein gemeinsames Grundbuchblatt.

Beim Kauf eines bebauten Grundstücks erwirbt der Käufer automatisch das Gebäude mit. Die Trennung ist rechtlich nicht möglich. Das regelt § 94 BGB eindeutig. Wer von einer Liegenschaft spricht, meint meist die wirtschaftliche Einheit aus Boden und Bebauung. Wer von einem Grundstück spricht, meint oft die buchhalterische Einheit im Grundbuch.

In der Praxis erleben wir oft, dass Verkäufer den Begriff Liegenschaft für das gesamte Objekt nutzen. Käufer suchen im Portal nach Grundstücken. Unsere Makler klären frühzeitig, was genau Gegenstand des Vertrags ist. Anfang 2024 begleiteten wir einen Verkauf in der Region Hannover. Der Verkäufer nannte sein Objekt Liegenschaft. Der Käufer verstand darunter nur den Boden. Erst im Notartermin wurde klar: Das Haus gehört zwingend dazu.

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Das Grundbuchamt führt das Grundbuch. Beide Register müssen übereinstimmen. Abweichungen können den Verkauf verzögern. City Immobilienmakler prüft vorab die Eintragungen in beiden Registern. So vermeiden wir Überraschungen beim Notar.

Ein unbebautes Grundstück ist auch eine Liegenschaft. Fehlen wesentliche Bestandteile, reduziert sich der Begriff auf den Boden. Für die Grunderwerbsteuer ist die Unterscheidung irrelevant. Der Steuersatz richtet sich nach dem Bundesland. Er liegt zwischen 3,5 % in Bayern und 6,5 % in Nordrhein-Westfalen.

Zusammengefasst: Jedes Grundstück ist eine Liegenschaft. Nicht jede Liegenschaft deckt sich 1:1 mit einem Grundbuchblatt. Die Begriffe kommen aus verschiedenen Systemen. Kataster erfasst die Lage. Grundbuch erfasst das Recht. Wer verkauft, muss beide Systeme im Blick haben.

Arten von Liegenschaften im Überblick #

Bebaute und unbebaute Liegenschaften #

Eine Liegenschaft ist bebaut, wenn darauf ein Gebäude steht, das fest mit dem Boden verbunden ist. Ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder eine Gewerbehalle zählen dazu. Unbebaute Liegenschaften sind Grundstücke ohne bauliche Anlagen. Sie dienen oft als Baugrund, Gartenland oder Kapitalanlage. Die Bewertung unterscheidet sich stark. Bei bebauten Objekten fließen Gebäudezustand, Mieteinnahmen und Restnutzungsdauer ein. Bei unbebauten Flächen zählen Lage, Erschließung und Baurecht. City Immobilienmakler vermittelt beide Varianten. Für ein Hauskauf in Lehrte prüfen unsere Partner die Bausubstanz und den energetischen Zustand. Haus kaufen in Lehrte – City Immobilienmakler

Wohn- und Gewerbeliegenschaften #

Wohnliegenschaften dienen überwiegend dem Bewohnen. Dazu gehören Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen. Gewerbeliegenschaften werden wirtschaftlich genutzt. Beispiele sind Bürogebäude, Lagerhallen, Einzelhandelsflächen oder Hotels. Mischformen existieren, etwa ein Wohnhaus mit Ladengeschäft im Erdgeschoss. Die steuerliche Behandlung und die Finanzierung weichen oft ab. Banken bewerten Gewerbeobjekte risikoreicher. Die Mietvertragsgestaltung folgt anderen Regeln.

Erbbaurecht als besondere Form #

Beim Erbbaurecht erwirbt der Berechtigte das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu nutzen. Das Grundstück bleibt im Eigentum des Erbbaurechtsgebers. Der Berechtigte zahlt dafür einen jährlichen Erbbauzins. Die Laufzeit beträgt meist 75 bis 99 Jahre. Das Erbbaurecht ist vererblich und verkäuflich. Es wird im Grundbuch in Abteilung II eingetragen. Für Käufer ist die Restlaufzeit entscheidend. Banken finanzieren oft nur bei ausreichender Restdauer.

Wohnungseigentum und Teileigentum #

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann eine Liegenschaft in Sondereigentum aufgeteilt werden. Wohnungseigentum betrifft Räume zu Wohnzwecken. Teileigentum betrifft gewerblich genutzte Räume wie Büros oder Praxisräume. Jeder Miteigentümer hält einen Bruchteil am Gemeinschaftseigentum. Dazu gehören Grundstück, Außenwände, Dach und Treppenhaus. Die Teilungserklärung regelt Rechte und Pflichten. Für Käufer einer Eigentumswohnung in Langenhagen prüfen wir die Teilungserklärung und das Hausgeld. Eigentumswohnungen in Langenhagen kaufen | City Immobilienmakler

Land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften #

Diese Liegenschaften dienen der landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Nutzung. Sie unterliegen besonderen Vorschriften. Das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) regelt den Verkauf. In vielen Fällen muss die zuständige Behörde zustimmen. Der Verkehrswert orientiert sich am Ertragswert der Bewirtschaftung. Steuervorteile bestehen bei der Erbschaftsteuer, wenn der Betrieb fortgeführt wird. Die Bewertung erfolgt nach dem Bewertungsgesetz (BewG).

Praxisbeispiel: Vermittlung einer Gewerbefläche mit Erbbaurecht in Laatzen #

Mitte 2025 begleitete unser regionaler Partner in Laatzen eine Erbengemeinschaft beim Verkauf einer gewerblich genutzten Liegenschaft. Das Objekt stand auf einem Erbbaurechtsgrundstück mit einer Restlaufzeit von 42 Jahren. Die Erben kannten die Besonderheiten nicht. Sie gingen von einem klassischen Grundstücksverkauf aus.

Unser Makler prüfte zuerst den Erbbaurechtsvertrag und die Eintragung im Grundbuch. Er klärte die Erben über die Zustimmungspflicht des Erbbaurechtsgebers auf. Ohne diese Zustimmung ist eine Übertragung nicht möglich. Parallel ermittelte er den Verkehrswert nach Ertragswertverfahren. Die Mietverträge liefen noch fünf Jahre. Das sicherte die Finanzierbarkeit für Käufer.

Ein Investor aus dem Umland zeigte Interesse. Die Bank forderte ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV-Standards. Unser Partner koordinierte den Gutachter und stellte alle Unterlagen bereit. Der Erbbaurechtsgeber stimmte nach Prüfung der Bonität zu. Der Notar beurkundete den Kaufvertrag und die Übertragung des Erbbaurechts. Die Grunderwerbsteuer fiel nur auf den Kaufpreis für das Erbbaurecht an, nicht auf den Bodenwert.

Der Verkauf dauerte vier Monate. Die Erben erhielten einen marktgerechten Preis. Der Käufer sicherte sich eine renditeträchtige Fläche ohne Bodenkauf. Unser Immobilienmakler Laatzen steuerte den gesamten Prozess. Er fungierte als Schnittstelle zwischen Erben, Käufer, Bank, Gutachter, Notar und Erbbaurechtsgeber. So lief der komplexe Vorgang strukturiert und rechtssicher ab.

Kosten einer Liegenschaft – Kaufnebenkosten, laufende Lasten und Bewertung #

Der Kaufpreis ist nur ein Teil der Gesamtkosten. Käufer müssen die Kaufnebenkosten fest einplanen. Sie liegen in Deutschland meist zwischen 9 % und 13 % des Kaufpreises. Die genaue Höhe hängt vom Bundesland und von der Objektart ab.

Kaufnebenkosten im Überblick #

Die Grunderwerbsteuer ist der größte Posten. Sie beträgt 3,5 % in Bayern und Sachsen. In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen sind es 6,5 %. Die übrigen Länder liegen dazwischen. Ein Beispiel: Für eine Liegenschaft zu 400.000 € in Hannover fallen 20.000 € Grunderwerbsteuer an (5,0 % in Niedersachsen, Stand 2024).

Notar- und Grundbuchkosten machen zusammen ca. 1,5 % bis 2 % aus. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und veranlasst die Umschreibung. Das Grundbuchamt trägt den neuen Eigentümer ein. Beide Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Die Maklerprovision teilen sich Käufer und Verkäufer seit 2021 meist hälftig. In Niedersachsen und vielen anderen Ländern beträgt sie 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer pro Seite. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 14.280 € pro Partei. Unser Immobilienmakler Hannover Südstadt nennt die Provision transparent im Exposé.

Laufende Kosten nach dem Erwerb #

Eigentümer zahlen jährlich Grundsteuer. Seit der Reform 2025 wird sie neu berechnet. Die Hebesätze setzen die Gemeinden fest. In Hannover beträgt der Hebesatz für Grundsteuer B 580 % (Stand 2025). Für ein Einfamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche ergibt sich oft ein Betrag zwischen 400 € und 800 € pro Jahr.

Hinzu kommen Versicherungen. Eine Wohngebäudeversicherung kostet je nach Baujahr und Lage 200 € bis 600 € jährlich. Für Gewerbeliegenschaften sind die Prämien höher. Rücklagen für Instandhaltung sollten 1 % bis 1,5 % des Gebäudezeitwerts pro Jahr betragen. Bei einer Eigentumswohnung fließt das Hausgeld in die Gemeinschaftsrücklage. Wir prüfen die Wirtschaftlichkeit vor dem Kauf. Für Eigentumswohnungen in Langenhagen analysieren wir die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre.

Bewertungskosten und Gutachten #

Banken verlangen oft ein Verkehrswertgutachten. Ein zertifizierter Sachverständiger berechnet nach ImmoWertV. Die Kosten liegen zwischen 0,5 % und 1 % des Verkehrswerts, mindestens aber 1.500 € bis 2.500 €. Für Beleihungswertgutachten nach BelWertV gelten ähnliche Sätze. Unser BelWertV Immobilien-Guide erklärt den Unterschied.

Ein Kurzgutachten für interne Entscheidungen ist günstiger. Es kostet oft 800 € bis 1.500 €. Für Erbschaftsteuer oder Scheidung verlangen Finanzämter und Gerichte meist ein Vollgutachten. City Immobilienmakler arbeitet mit vereidigten Gutachtern zusammen. So erhalten unsere Kunden belastbare Werte für Verhandlungen und Finanzierung.

Regionale Unterschiede bei den Nebenkosten #

In Bayern und Baden-Württemberg sind die Kaufnebenkosten tendenziell niedriger wegen der geringeren Grunderwerbsteuer. In Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen treibt der hohe Steuersatz die Gesamtkosten. Dazu kommen kommunale Hebesätze für die Grundsteuer. Ein Vergleich lohnt sich. Wer in Springe kauft, zahlt andere Hebesätze als in der Landeshauptstadt. Haus kaufen in Springe zeigt die lokalen Rahmenbedingungen.

Verkäufer tragen Kosten für die Löschung von Grundschulden. Diese betragen ca. 0,2 % bis 0,3 % der gelöschten Summe. Auch die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensablösung kann anfallen. Wir berechnen diese Positionen vor dem Verkaufstermin. So gibt es keine Überraschungen beim Notar.

Häufige Fragen zur Liegenschaft (FAQ) #

Wie wird eine Liegenschaft im Grundbuch eingetragen? #

Das Grundbuchamt führt für jede Liegenschaft ein eigenes Blatt oder fasst mehrere Flurstücke auf einem Blatt zusammen. Eigentümer, Lasten und Beschränkungen werden in den Abteilungen I bis III vermerkt. Die Eintragung erfolgt durch den Notar nach Beurkundung des Kaufvertrags. City Immobilienmakler stimmt die Unterlagen vorab mit dem Notariat ab.

Welche Rolle spielt das Liegenschaftskataster (ALKIS) beim Kauf? #

ALKIS dokumentiert die genaue Lage, Grenzen und Nutzung aller Flurstücke. Käufer und Notar prüfen vorab, ob Kataster und Grundbuch übereinstimmen. Abweichungen können die Umschreibung verzögern. Unsere Partner vor Ort fordern bei Bedarf einen aktuellen Katasterauszug an.

Kann eine Liegenschaft aus mehreren Flurstücken bestehen? #

Ja. Ein wirtschaftliches Grundstück setzt sich oft aus mehreren Flurstücken zusammen. Im Grundbuch werden sie dann auf einem gemeinsamen Blatt geführt. Für die Bewertung zählt die Gesamtheit der Flächen. Immobilienmakler Garbsen klärt die Zusammensetzung vor dem Verkauf.

Was ist bei der Übertragung einer Liegenschaft im Erbschaftsfall zu beachten? #

Erben müssen den Erbschein vorlegen, um die Umschreibung im Grundbuch zu veranlassen. Die Grunderwerbsteuer entfällt, aber Erbschaftsteuer kann anfallen. Freibeträge und Bewertungsregeln richten sich nach dem Bewertungsgesetz. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater sichert Liquidität.

Wie ermittelt man den Verkehrswert einer Liegenschaft? #

Zertifizierte Sachverständige wenden das Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren an. Die Wahl hängt von der Objektart und Datengrundlage ab. Banken verlangen für Finanzierungen oft ein Gutachten nach ImmoWertV. BelWertV Immobilien-Guide erklärt den Unterschied zum Beleihungswert.

Welche Unterlagen benötigt der Verkäufer einer Liegenschaft? #

Zum Standard gehören Grundbuchauszug, Katasterkarte, Energieausweis, Baubeschreibung und bei Teileigentum die Teilungserklärung. Fehlende Dokumente beschafft der Makler bei den Behörden. Immobilienmakler Hannover Südstadt stellt die vollständige Akte für den Notartermin zusammen.

Fazit: Mit regionaler Expertise zur sicheren Entscheidung #

Eine Liegenschaft ist mehr als ein Eintrag im Grundbuch. Sie verbindet rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Fragen, die sich je nach Bundesland und Objektart unterscheiden. Wer kauft oder verkauft, bewegt sich in einem Geflecht aus Katasterdaten, Grundbuchinhalten, Bewertungsvorschriften und Steuergesetzen. Ein einzelner Fehler bei der Prüfung kann teuer werden oder den Abschluss verzögern.

Unsere Partnermakler vor Ort kennen die lokalen Hebesätze, die zuständigen Katasterämter und die typischen Vertragsgestaltungen in ihrer Region. Sie prüfen vorab, ob Grundbuch und Kataster übereinstimmen, klären Lasten und Beschränkungen und begleiten Sie bis zur notariellen Beurkundung. Das gilt für das Einfamilienhaus in der Provinz ebenso wie für das Gewerbeobjekt mit Erbbaurecht in der Metropole.

Der nächste Schritt ist einfach: Lassen Sie den Wert Ihrer Liegenschaft unverbindlich einschätzen. Unsere Partner erstellen eine fundierte Marktpreiseinschätzung auf Basis aktueller Vergleichsdaten und regionaler Erfahrung. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular oder rufen Sie direkt bei einem Immobilienmakler in Ihrer Nähe an. So schaffen Sie Klarheit, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Ihnen gefällt unser Beitrag? Teilen Sie ihn!