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City Immobilienmakler: Erbschaftssteuerliche Grundbesitzbewertung und Änderungen bei der Immobilienbewertung – Beitragsbild

Mietminderung - City Immobilienmakler

27. August 2025 2 Min. Lesezeit Von Herr Henri Ehmke

Mietminderung: Wann und wie Sie als Mieter Ihre Miete reduzieren können #

Als Mieter haben Sie das Recht auf eine angemessene Wohnqualität. Wenn Ihre Wohnung Mängel aufweist oder Ihre Nutzung beeinträchtigt wird, haben Sie das Recht auf Mietminderung. In diesem Artikel erfahren Sie, was Mietminderung ist, welche Gründe dafür vorliegen müssen und wie Sie als Mieter vorgehen können. Bei City Immobilienmakler stehen wir Ihnen gerne als vertrauensvoller Partner für Immobilienfragen zur Seite.

Was ist Mietminderung? #

Mietminderung bedeutet, dass Sie als Mieter die Miete reduzieren dürfen, wenn bestimmte Mängel oder Beeinträchtigungen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus auftreten. Das Recht auf Mietminderung ist gesetzlich verankert und dient dem Schutz der Mieterinteressen.

Gründe für eine Mietminderung #

Es gibt verschiedene Gründe, die eine Mietminderung rechtfertigen können. Dazu gehören:

  • Mängel an der Wohnung oder am Haus, wie zum Beispiel Feuchtigkeitsschäden, undichte Fenster oder ein defekter Aufzug
  • Beeinträchtigung der Nutzung durch den Mieter, beispielsweise Lärm oder Belästigung durch Nachbarn oder fehlende Parkmöglichkeiten
  • Auswirkungen auf die Lebensqualität, wie zum Beispiel schlechte Gerüche oder unzureichende Heizung

Jeder Fall ist individuell zu bewerten, und es sollte geprüft werden, ob die Mängel oder Beeinträchtigungen einen erheblichen Einfluss auf die Wohnqualität haben.

Rechte und Pflichten des Vermieters #

Auch der Vermieter hat gewisse Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einer Mietminderung:

  • Instandsetzungspflicht: Der Vermieter ist verpflichtet, Mängel am Mietobjekt ordnungsgemäß zu beheben.
  • Möglichkeit zur Beseitigung der Mängel: Der Vermieter hat das Recht, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
  • Reaktion auf die Mietminderungsforderung des Mieters: Der Vermieter sollte die Mietminderung akzeptieren und gegebenenfalls Maßnahmen zur Behebung der Mängel einleiten.

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