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Mietpreisbremse - City Immobilienmakler

27. August 2025 2 Min. Lesezeit Von Herr Henri Ehmke

Mietpreisbremse - Eine umfangreiche Information für Mieter und Vermieter #

Die Mietpreisbremse ist ein aktuelles Thema in der Immobilienbranche und betrifft sowohl Mieter als auch Vermieter. Sie wurde eingeführt, um Mieter vor überhöhten Mietpreisen zu schützen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zur Mietpreisbremse, wie sie funktioniert und welche Auswirkungen sie hat.

Definition und Funktionsweise der Mietpreisbremse #

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in Deutschland eingeführt wurde, um die steigenden Mietpreise in Ballungsgebieten einzudämmen. Sie legt fest, dass die Miete für eine neue Wohnungsvermietung höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird anhand eines Mietspiegels ermittelt.

Die Mietpreisbremse gilt in bestimmten Regionen und Städten, in denen die Mietpreisentwicklung besonders angespannt ist. Diese Gebiete werden in der sogenannten „Gebietskulisse“ festgelegt. Die Mietpreisbremse ist ein Instrument, um den Mietmarkt zu regulieren und Mietsteigerungen zu begrenzen.

Voraussetzungen für die Anwendung der Mietpreisbremse #

Die Mietpreisbremse greift nicht automatisch bei jeder Wohnung. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  • Die Mietpreisbremse gilt nur für neu vermietete Wohnungen.
  • Die Wohnung muss sich in einem Gebiet befinden, in dem die Mietpreisbremse gilt.
  • Es darf in den letzten 3 Jahren keine umfassenden Modernisierungsmaßnahmen an der Wohnung vorgenommen worden sein.
  • Der Mietspiegel muss aktuell sein und eine ausreichende Grundlage für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete bieten.

Rechte und Pflichten von Mietern unter der Mietpreisbremse #

Mieter haben unter der Mietpreisbremse folgende Rechte:

  • Mieter können die Offenlegung der Vormiete verlangen.
  • Bei einer überhöhten Miete können Mieter eine Absenkung der Miete verlangen.
  • Bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse haben Mieter die Möglichkeit, zu viel gezahlte Miete zurückzufordern.
  • Mieter sollten ihre Rechte kennen und bei Zweifeln einen Experten oder einen Mieterverein konsultieren.

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