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Immobilienportfoliostrategie - City Immobilienmakler – Beitragsbild

Paragraf 34c Gewerbeordnung - City Immobilienmakler

27. August 2025 1 Min. Lesezeit Von Herr Henri Ehmke

Paragraf 34c Gewerbeordnung: Die rechtliche Grundlage für Immobilienmakler #

Die Paragraf 34c Gewerbeordnung (GewO) bildet die rechtliche Grundlage für Immobilienmakler in Deutschland. Sie regelt die Voraussetzungen für die Gewerbeerlaubnis, die Aufgaben und Pflichten von Immobilienmaklern sowie die Rechte und Pflichten von Verbrauchern. Der Paragraf 34c GewO dient vor allem dem Schutz der Verbraucher und der Sicherheit im Immobilienhandel.

Was besagt der Paragraf 34c Gewerbeordnung? #

Der Paragraf 34c GewO enthält Vorschriften, die speziell auf Immobilienmakler zugeschnitten sind. Er regelt die Ausübung des Gewerbes, die erforderliche Gewerbeerlaubnis sowie die Pflichten und Rechte von Immobilienmaklern und Verbrauchern.

Anwendungsbereich der Gewerbeerlaubnis nach Paragraf 34c GewO #

Um als Immobilienmakler tätig sein zu dürfen, ist eine Gewerbeerlaubnis nach Paragraf 34c GewO erforderlich. Diese wird von der zuständigen Behörde erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Sachkunde. Die Gewerbeerlaubnis gilt für verschiedene Arten von Immobilien, wie Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhäuser, Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien.

Rechte und Pflichten von Verbrauchern #

Der Paragraf 34c GewO gewährt Verbrauchern bestimmte Rechte beim Abschluss von Maklerverträgen. Dazu zählen beispielsweise das Recht auf Information über das Objekt, das Recht auf Widerruf des Maklervertrags und das Recht auf Einsicht in die Vertragsunterlagen. Verbraucher haben auch das Recht, den Maklerprovisionen zuzustimmen oder diese abzulehnen.

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