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Rangfolge im Grundbuch - City Immobilienmakler

27. August 2025 1 Min. Lesezeit Von Herr Markus Meyer

Rangfolge im Grundbuch: Eigentumsrechte und Rechte an Immobilien #

Willkommen bei City Immobilienmakler, Ihrem vertrauensvollen und qualifizierten Immobilienmakler-Team. Wir möchten Ihnen heute das Thema „Rangfolge im Grundbuch“ näherbringen. Als erfahrene Experten im Immobilienbereich wissen wir, wie wichtig es ist, über die verschiedenen Rechte an einer Immobilie informiert zu sein. Die Rangfolge im Grundbuch spielt dabei eine entscheidende Rolle. Lassen Sie uns gemeinsam einen genaueren Blick darauf werfen.

Was ist die Rangfolge im Grundbuch? #

Die Rangfolge im Grundbuch bezeichnet die Reihenfolge, in der unterschiedliche Rechte an einer Immobilie im Grundbuch eingetragen sind. Das Grundbuch dient der rechtlichen Absicherung und Transparenz und enthält wichtige Informationen über das Eigentumsrecht sowie weitere Belastungen oder Dienstbarkeiten.

Erste Rangstelle: Eigentumsrecht #

Das Eigentumsrecht nimmt die erste Rangstelle im Grundbuch ein. Es ist das höchste Recht an einer Immobilie und gewährleistet dem Eigentümer alle damit verbundenen Rechte und Pflichten. Als Immobilienbesitzer haben Sie die volle Verfügungsgewalt über Ihre Immobilie und können diese nach Ihren Wünschen nutzen.

Dritte Rangstelle: Grundschuld #

Die Grundschuld ist ein weiteres Belastungsrecht und nimmt die dritte Rangstelle im Grundbuch ein. Anders als die Hypothek ist die Grundschuld jedoch nicht zweckgebunden. Sie dient als Sicherheit für verschiedene Arten von Krediten und kann flexibel eingesetzt werden. Im Falle eines Verkaufs der Immobilie kann die Grundschuld auf den neuen Eigentümer übertragen werden.

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