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Sondereigentum - City Immobilienmakler

27. August 2025 2 Min. Lesezeit Von Herr Henri Ehmke

Sondereigentum: Alles, was Sie darüber wissen sollten #

Eigentum an einer Immobilie zu haben, ist für viele Menschen ein großer Traum. Doch oft ist es nicht nur ein einfaches Eigentum, sondern es gibt verschiedene Formen des Eigentums, die man kennen sollte. Eine dieser Formen ist das Sondereigentum. Als erfahrene und vertrauenswürdige City Immobilienmakler möchten wir Ihnen einen umfangreichen Einblick in das Thema Sondereigentum geben und Ihnen dabei helfen, Ihre Immobilienbelange bestmöglich zu verstehen und zu bewältigen.

1. Was ist Sondereigentum? #

Unter Sondereigentum versteht man das im Alleineigentum stehende Recht an einem bestimmten Teil einer Immobilie. Dieser Teil kann zum Beispiel eine Eigentumswohnung, ein Gewerbeobjekt oder ein Grundstück sein. Das Sondereigentum ist klar abzugrenzen vom Gemeinschaftseigentum, welches allen Eigentümern in einer Immobilie gemeinschaftlich gehört – wie zum Beispiel das Treppenhaus oder der Aufzug einer Wohnanlage.

2. Rechte und Pflichten des Sondereigentümers #

Als Sondereigentümer hat man verschiedene Rechte und Pflichten. Zu den Rechten gehören unter anderem das Nutzungsrecht für den eigenen Teil der Immobilie, das Recht auf Veränderungen am Sondereigentum (je nach baulicher Substanz und geltenden Regeln) sowie das Recht auf Mitsprache und Mitbestimmung in Belangen des Gemeinschaftseigentums. Zu den Pflichten gehören die Teilnahme an Eigentümerversammlungen, die Zahlung der eigenen Kosten und Beiträge für das Sondereigentum sowie die Einhaltung der geltenden Hausordnung und Regelungen.

4. Sondereigentum bei Gewerbeimmobilien #

Auch bei Gewerbeimmobilien gibt es das Konzept des Sondereigentums. Eigentümer von Gewerbeimmobilien haben das Recht, über ihre eigenen Räumlichkeiten zu bestimmen und diese zu nutzen. Auch hier gibt es jedoch oft gemeinschaftliche Belange, wie zum Beispiel gemeinsame Flächen, die von allen Gewerbetreibenden genutzt werden oder gemeinsame Eingangsbereiche. Entscheidungen über diese gemeinschaftlichen Bereiche werden in der Regel gemeinschaftlich getroffen.

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