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Teileigentum nach WEG - City Immobilienmakler

27. August 2025 1 Min. Lesezeit Von Herr Henri Ehmke

Teileigentum nach WEG #

Willkommen bei City Immobilienmakler, Ihrem qualifizierten und vertrauenswürdigen Immobilienmaklerteam. In diesem Artikel möchten wir Sie umfassend über das Thema Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) informieren. Als Experten auf unserem Gebiet stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Was ist Teileigentum nach WEG? #

Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bezeichnet den rechtmäßigen Besitz an bestimmten räumlichen Einheiten innerhalb einer Wohnanlage oder eines Mehrfamilienhauses. Diese Einheiten, wie beispielsweise eine Eigentumswohnung oder ein Gewerbeeinheit, können isoliert und selbständig genutzt werden. Das WEG regelt die Rechte und Pflichten der Teileigentümer sowie das Zusammenleben innerhalb der Gemeinschaft.

Rechte und Pflichten von Teileigentümern #

Als Teileigentümer haben Sie das Recht, Ihre Einheit zu nutzen und darüber zu verfügen. Dies beinhaltet das Recht zur Vermietung, zur Gestaltung und zur Nutzung von gemeinschaftlichen Anlagen und Flächen. Gleichzeitig tragen Sie jedoch auch Pflichten, wie die finanzielle Beteiligung an Instandhaltungsmaßnahmen und die Einhaltung von gemeinschaftlichen Regeln.

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung #

Die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung sind wichtige Dokumente für das Teileigentum nach WEG. In der Teilungserklärung werden die räumlichen Einheiten innerhalb der Anlage festgelegt und die Verteilung von Kosten und Nutzungsrechten geregelt. Die Gemeinschaftsordnung enthält Regelungen für das Zusammenleben der Teileigentümer, wie beispielsweise Hausordnungen oder Einschränkungen bei baulichen Veränderungen.

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