Zum Hauptinhalt springen
0511 13221100

#1 Makler in Hannover

Effektive Tipps zur Immobiliensuche: Finden Sie Ihre Traum immobilie leicht! | City Immobilienmakler – Beitragsbild

Teilungserklärung - City Immobilienmakler

27. August 2025 2 Min. Lesezeit Von Herr Markus Meyer

Teilungserklärung: Bedeutung und Inhalte für Eigentumswohnungen #

Die Teilungserklärung ist ein wichtiger Bestandteil einer Eigentumswohnung und regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer sowie die Nutzung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Bedeutung der Teilungserklärung und die Inhalte, die darin festgehalten werden.

Was ist eine Teilungserklärung? #

Die Teilungserklärung ist ein offizielles Dokument, das bei der Bildung von Wohnungseigentum erstellt wird. Sie ist rechtlich bindend und legt fest, welcher Teil des Gebäudes oder Grundstücks als Sondereigentum den einzelnen Eigentümern zugeordnet wird und welcher Teil als Gemeinschaftseigentum betrachtet wird.

Die Teilungserklärung wird vom Bauträger oder Verkäufer erstellt und muss notariell beurkundet werden. Sie bildet die Grundlage für die Entstehung von Wohnungseigentum und regelt die Beziehungen zwischen den Eigentümern und der Eigentümergemeinschaft.

Inhalte einer Teilungserklärung #

Die Teilungserklärung besteht aus mehreren Abschnitten und enthält wichtige Informationen über die einzelnen Wohnungen, das Gemeinschaftseigentum sowie über die Rechte und Pflichten der Eigentümer. Im Folgenden werden die wichtigsten Inhalte einer Teilungserklärung aufgeführt:

  • Aufteilungsplan: Der Aufteilungsplan zeigt die genaue Aufteilung des Gebäudes oder Grundstücks in einzelne Wohnungen und die gemeinschaftlichen Flächen. Er gibt Auskunft darüber, welcher Teil als Sondereigentum und welcher Teil als Gemeinschaftseigentum gilt.
  • Gemeinschaftsordnung: In der Gemeinschaftsordnung werden die Regeln und Richtlinien für die Nutzung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums festgelegt. Sie regelt beispielsweise Fragen zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen, zur Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und zum Umgang mit Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft.
  • Sondereigentum: In der Teilungserklärung werden die einzelnen Wohnungen als Sondereigentum genau beschrieben. Dazu gehören Angaben zur Wohnungsgröße, zur Nutzung sowie zu eventuell vorhandenen Sonderrechten oder -lasten.
  • Gemeinschaftseigentum: Das Gemeinschaftseigentum umfasst die gemeinschaftlichen Teile der Wohnanlage wie Treppenhäuser, Dach, Fassade oder auch die Außenanlagen. In der Teilungserklärung wird festgelegt, wer für die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich ist.
  • Stimmrechtsregelung: Die Teilungserklärung enthält auch Regelungen zum Stimmrecht der Eigentümer bei Eigentümerversammlungen sowie zur Beschlussfassung und Mehrheitserfordernis.

Rechte und Pflichten der Eigentümer #

Die Teilungserklärung legt sowohl die Rechte als auch die Pflichten der Eigentümer fest. Dabei werden Unterschiede zwischen dem Individualbereich (Sondereigentum) und dem Gemeinschaftsbereich (Gemeinschaftseigentum) gemacht.

Im Individualbereich haben die Eigentümer weitgehende Rechte, ihre Wohnungen nach eigenem Ermessen zu nutzen und zu gestalten. Im Gemeinschaftsbereich hingegen müssen sich die Eigentümer an gemeinschaftliche Regeln halten und sind an Beschlüsse der Eigentümerversammlung gebunden.

Zu den Pflichten der Eigentümer gehört unter anderem die finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums. Hierfür werden regelmäßig Hausgeldzahlungen geleistet.

Ihnen gefällt unser Beitrag? Teilen Sie ihn!

Weitere Beiträge, die Sie interessieren könnten