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Treuhandauftrag

2. September 2026 2 Min. Lesezeit

Treuhandauftrag #

Definition #

Ein Treuhandauftrag ist eine zweck- und bedingungsgebundene Anweisung an den Notar: Ein Gläubiger überlässt ihm Unterlagen oder Geld und legt zugleich schriftlich fest, unter welchen Bedingungen er sie verwenden darf. Beim Immobilienverkauf ist das typischerweise die Ablösung einer noch eingetragenen Grundschuld. Die abzulösende Gläubigerbank übermittelt dem Notar die Löschungsunterlagen mit der Auflage, sie nur nach Erfüllung der festgelegten Bedingungen zu verwenden. Treuhandaufträge abzulösender Gläubiger bedürfen nach § 57 Abs. 4 BeurkG der Schriftform. Der Notar muss den Auftrag prüfen und die enthaltenen Bedingungen bei der Abwicklung beachten.

Wer beteiligt ist #

  • Abzulösende Gläubigerbank: hält die Grundschuld des Verkäufers und erteilt den Treuhandauftrag.
  • Notar: nimmt den Auftrag entgegen, prüft ihn und wickelt streng nach seinen Bedingungen ab.
  • Verkäufer: aus seinem Kaufpreisanteil wird das bestehende Darlehen getilgt.
  • Käufer und dessen finanzierende Bank: zahlen den Kaufpreis, ganz oder teilweise direkt an die abzulösende Bank.

Zahlungs- und Freigabekette #

SchrittWas passiert
1Der Notar fragt bei der Gläubigerbank den Ablösebetrag an.
2Die Bank nennt den Betrag und sendet die Löschungsunterlagen unter Treuhandauflage an den Notar.
3Der Notar prüft den Auftrag und teilt die Zahlungsanweisung auf: Ablösebetrag an die Gläubigerbank, Restbetrag an den Verkäufer.
4Der Käufer beziehungsweise seine Bank zahlt entsprechend dieser Aufteilung.
5Nach Eingang der Ablösung entfallen die Auflagen; die Gläubigerbank gibt die Unterlagen frei.
6Der Notar reicht die Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt ein und lässt das Eigentum lastenfrei umschreiben.

So sichert der Treuhandauftrag die lastenfreie Eigentumsübertragung ab: Ein Teil des Kaufpreises wird zweckgebunden zur Ablösung bestehender Darlehen verwendet, statt zuerst frei an den Verkäufer zu fließen.

Notwendige Bedingungen #

Die Bedingungen stehen im Auftrag selbst und sind für den Notar bindend. Regelmäßig geht es um den vollständigen Eingang des genannten Ablösebetrags, um dessen Gültigkeitsdauer und um die Zweckbindung der Unterlagen bis dahin. Wird eine Bedingung nicht erfüllt, darf der Notar die Löschungsunterlagen nicht verwenden und muss sie zurückgeben.

Abgrenzung zum Notaranderkonto #

Beides wird oft verwechselt, ist aber nicht dasselbe. Der Treuhandauftrag ist die Anweisung, das Notaranderkonto ein Konto zur Verwahrung fremder Gelder. Ein Treuhandauftrag funktioniert in der Regel ohne Verwahrung: Der Käufer zahlt direkt an die Gläubigerbank. Ein Notaranderkonto darf der Notar zudem nur nutzen, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht und der Verwahrungsantrag die maßgeblichen Bedingungen bestimmt (§ 54a BeurkG). Es ist damit der Ausnahmefall, nicht der Regelweg.

Kosten #

Für die treuhänderische Abwicklung kann eine notarielle Treuhandgebühr anfallen. Ihre Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert und den einschlägigen Vorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes, nicht nach freier Vereinbarung.

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