Ob eine Provision anfällt, wie hoch sie ausfällt und wer sie trägt, ergibt sich aus der Art des Geschäfts, der Immobilie und der vertraglichen Vereinbarung. Beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher bestehen gesetzliche Vorgaben zur Verteilung der Courtage zwischen den Parteien. Bei Grundstücken, Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und Anlageimmobilien sind abweichende Regelungen möglich. Lassen Sie sich die für Ihren Fall geltende Konstellation vor der Unterschrift erklären.
Vor der Beauftragung sollten schriftlich feststehen: Höhe der Provision, die darin enthaltenen Leistungen und der Zeitpunkt der Fälligkeit, üblicherweise gekoppelt an den erfolgreichen Abschluss. Klären Sie zusätzlich, ob gesonderte Kosten entstehen können, etwa für Aufnahmen, Grundrisszeichnungen, die Beschaffung fehlender Unterlagen oder besondere Präsentationsmaßnahmen. Ein transparenter Makler legt alle Konditionen offen, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen.