Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung #
Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermittelt, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Auftraggeber können sich bestätigen lassen, dass diese Erlaubnis vorliegt.
Die Erlaubnis allein belegt allerdings noch keine besondere Ortskenntnis oder Servicequalität. Sie ist daher ein grundlegendes Prüfkriterium, ersetzt aber nicht den Vergleich von Erfahrung, Leistungen und Arbeitsweise.
Gesetzliche Weiterbildungspflicht #
Immobilienmakler unterliegen einer Weiterbildungspflicht. Nach § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung sind innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren 20 Stunden Weiterbildung vorgesehen.
Ein Anbieter sollte auf Nachfrage erläutern können, mit welchen fachlichen oder rechtlichen Themen er sich beschäftigt. Interessant ist außerdem, ob die Weiterbildung zu den angebotenen Leistungen passt, etwa zu Vertragsfragen, Datenschutz, energetischen Anforderungen oder Vermittlungsprozessen.
Konkrete Leistungen statt allgemeiner Versprechen #
Begriffe wie Komplettservice oder Rundum-Betreuung ermöglichen keinen belastbaren Vergleich. Besser ist eine schriftliche Leistungsübersicht. Sie sollte erkennen lassen, wer Unterlagen beschafft, wer Vermarktungsmedien erstellt, wie Anfragen bearbeitet werden und in welchem Rhythmus der Auftraggeber Rückmeldungen erhält.
Auch die Grenzen des Auftrags müssen deutlich sein. Nicht jede organisatorische Unterstützung ist automatisch in der Provision enthalten. Zusätzlich berechnete Auslagen oder Leistungen sollten vorab bezeichnet werden.
Realistische und überprüfbare Kommunikation #
Ein seriöser Makler macht keine Garantien, deren Erfüllung er nicht kontrollieren kann. Er spricht neben Chancen auch mögliche Hindernisse an, beispielsweise fehlende Dokumente, besondere rechtliche Bindungen oder einen begrenzten Interessentenkreis.
Zur professionellen Kommunikation gehören außerdem ein fester Ansprechpartner, realistische Reaktionszeiten und nachvollziehbare Berichte. Der Auftraggeber sollte erkennen können, welche Maßnahmen erfolgt sind und welche nächsten Schritte anstehen.
Sorgfältiger Umgang mit Daten und Unterlagen #
Im Rahmen einer Vermittlung werden regelmäßig persönliche, rechtliche und wirtschaftliche Informationen verarbeitet. Der Makler sollte erklären können, wie Unterlagen übermittelt und gespeichert werden, wer Zugriff erhält und wann Daten gelöscht werden. Sensible Dokumente sollten nur in dem Umfang weitergegeben werden, der für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.
Lokale Erfahrung und belastbare Referenzen #
Bewertungen und Referenzen können einen ersten Eindruck vermitteln, sollten aber nicht isoliert betrachtet werden. Einzelne Onlinebewertungen sind nicht zwingend repräsentativ. Aussagekräftiger ist die Kombination aus konkreter Erfahrung in Gehrden, verständlichen Antworten im Erstgespräch und einem schlüssigen Vorgehen für den jeweiligen Auftrag.