Der Beruf ist erlaubnispflichtig: Wer gewerbsmäßig Grundstücke, Wohnräume oder gewerbliche Räume vermittelt, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Fragen Sie danach, bevor Sie beauftragen. Ebenso wichtig ist Klarheit über den Vertrag selbst. Ein Maklervertrag über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses bedarf nach § 656a BGB der Textform, eine mündliche Absprache genügt also nicht.
Auch die Vergütung gehört auf den Tisch, bevor die Arbeit beginnt. Ist ein Immobilienmakler für Käufer und Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung tätig, gelten für die Verteilung des Maklerlohns die Vorgaben des § 656c BGB. Ein seriöser Makler erklärt Ihnen diese Regelung von sich aus.
Darüber hinaus zählen die weichen Kriterien: Erreichbarkeit, nachvollziehbare Vermarktungsstrategie,
Referenzen aus Gifhorn und Umgebung sowie ein Ansprechpartner, der über die gesamte Laufzeit derselbe bleibt.