Der teuerste Fehler beim Verkauf entsteht am Anfang, mit einem Startpreis, der nicht aus Daten kommt, sondern aus Wunschdenken. Ein zu hoch angesetzter Preis führt zu wenigen Anfragen, langer Vermarktungsdauer und am Ende zu Abschlägen, die größer sind als die anfängliche Differenz. Ein zu niedriger Preis verschenkt still Vermögen.
Wir arbeiten deshalb entlang der gesetzlich geregelten Verfahren. Das Bewertungsgesetz nennt für Grundvermögen das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches Verfahren führend ist, hängt von Ihrer Immobilie ab:
| Objekt | Führendes Verfahren | Worauf es dabei ankommt |
|---|
| Eigentumswohnung | Vergleichswertverfahren | Vergleichbare Verkäufe, Lage im Haus, Zustand, Gemeinschaftsvermögen |
| Selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus | Vergleichswert, ergänzt durch Sachwert | Baujahr, Bauweise, Modernisierungsstand, Grundstückszuschnitt |
| Vermietetes Mehrfamilienhaus | Ertragswertverfahren | Nachhaltig erzielbare Erträge, Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer |
| Unbebautes Grundstück | Vergleichswert auf Basis der Bodenrichtwerte | Baurecht, Erschließung, Zuschnitt, Ausnutzbarkeit |
Als Datengrundlage nutzen wir unter anderem die amtlichen Quellen. Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen veröffentlichen Grundstücksmarktdaten und Bodenrichtwerte als Basis für eine sachgerechte Markteinordnung. Die von den niedersächsischen Gutachterausschüssen beschlossenen Bodenrichtwerte stellt BORIS.NI digital bereit. Ergänzt werden diese Werte durch die Merkmale Ihres Objekts, die wir vor Ort aufnehmen, und durch unsere Beobachtung der tatsächlichen Nachfrage im Viertel.
Das Ergebnis ist keine einzelne Zahl auf einem Blatt Papier, sondern eine Preisstrategie: eine begründete Spanne, ein Startpreis mit kalkulierbarem Verhandlungsspielraum und eine klare Vorstellung davon, unter welchen Bedingungen nachgesteuert wird.