↓ Zum Hauptinhalt springen
Henri Ehmke, Ihr Immobilienmakler vor Ort
Ihre Immobilie in der Oststadt – sicher verkauft oder gekauft mit lokalem Know-how und persönlicher Betreuung.

Immobilienmakler Hannover Oststadt: Makler auswählen, bewerten lassen, sicher verkaufen

Ein Immobilienverkauf in der Oststadt beginnt selten mit einer Besichtigung. Er beginnt mit Entscheidungen: Welcher Angebotspreis ist begründbar? Welche Unterlagen fehlen noch?

Top Immobilienmakler – Capital
Jacasa Top Bewertet
Immoscout Gold Partner seit 2015
Wer kennt den besten Platz 1 Sehr gut Immobilienmakler
kundentests.com Siegel: TOP-DIENSTLEISTER 2026, sehr gut, 5 Sterne, 39 Bewertungen

Warum der Teilmarkt Oststadt eigene Sorgfalt verlangt

Ein Immobilienverkauf in der Oststadt beginnt selten mit einer Besichtigung. Er beginnt mit Entscheidungen: Welcher Angebotspreis ist begründbar? Welche Unterlagen fehlen noch? Braucht es überhaupt einen Makler, und woran erkennt man vor der Beauftragung, ob die Leistung ihr Geld wert ist? Wer diese Fragen früh klärt, verkauft nicht unbedingt schneller, aber deutlich kontrollierter.

Dieser Ratgeber richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer, die den Verkauf einer Eigentumswohnung, eines Mehrfamilienhauses oder eines anderen Objekts in Hannover-Oststadt vorbereiten oder Maklerangebote vergleichen. Er beschreibt Auswahlkriterien, Leistungsumfang, Bewertungsgrundlagen, Unterlagen und den Weg bis zur notariellen Beurkundung. Er ist keine Objektbörse und enthält keine Übersicht aktuell angebotener Kauf- oder Mietimmobilien.

Die Oststadt gehört zum hannoverschen Stadtbezirk Mitte. Ein Durchschnittswert für Hannover oder für den gesamten Stadtbezirk taugt trotzdem kaum als Preisgrundlage: Lage, Baualter, Grundrisszuschnitt, Zustand und Wohnumfeld unterscheiden sich innerhalb weniger Straßenzüge erheblich.

Bei Eigentumswohnungen wirken Geschoss, Aufzug, Balkon oder Loggia, Schnitt, Modernisierungsstand und die wirtschaftliche Lage der Eigentümergemeinschaft auf den erzielbaren Preis. Bei Mehrfamilienhäusern rücken Mieterträge, Bewirtschaftungskosten, Restlaufzeiten der Mietverträge und der absehbare Instandhaltungsbedarf in den Vordergrund. Stellplätze, Hinterhäuser, Innenhoflagen und gewerblich genutzte Einheiten verschieben zusätzlich die Zielgruppe und damit die Vermarktung.

Ein ortskundiger Makler bewertet diese Merkmale nicht pauschal. Er kann erklären, welche Eigenschaften für die konkrete Käufergruppe zählen und welche Vergleichsobjekte überhaupt aussagekräftig sind. Genau das lässt sich schon im Erstgespräch prüfen.

Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage in Hannover

Makler auswählen: worauf es nachweisbar ankommt

Ein professioneller Auftritt sagt wenig über die spätere Betreuung. Aussagekräftiger ist der Vergleich: mehrere Gespräche, möglichst dieselben Fragen, danach die Unterschiede in Bewertung, Leistungsumfang, Kosten und Arbeitsweise nebeneinanderlegen.

Belastbare Auswahlkriterien sind:

  • nachweisbare Erfahrung mit vergleichbaren Objekt- und Eigentumsformen, nicht nur mit der Region
  • Kenntnis des Teilmarkts Oststadt und der angrenzenden Lagen, belegt an konkreten Beispielen
  • eine schriftlich erläuterte Bewertung statt einer einzelnen Zahl
  • ein Vermarktungsplan mit Zielgruppe, Kanälen, Reihenfolge und Zeitrahmen
  • ein festes Vorgehen bei der Qualifizierung von Kaufinteressenten
  • ein benannter Ansprechpartner, klare Zuständigkeiten und feste Berichtsintervalle
  • transparente Angaben zu Provision, Vertragsart, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten

Ein Warnsignal ist der außergewöhnlich hohe Preis, der schon im Erstgespräch fällt, bevor Unterlagen, Bausubstanz und rechtliche Rahmenbedingungen geprüft wurden. Ein zu hoher Startpreis verlängert in der Regel die Vermarktungsdauer, und spätere Preisreduzierungen bleiben am Markt sichtbar. Sie schwächen die Verhandlungsposition genau dann, wenn sie gebraucht wird.

Ebenso wichtig ist die Kommunikation. Zu klären ist vorab, in welchem Rhythmus berichtet wird, ob Rückmeldungen aus Besichtigungen weitergegeben werden und wie Preisverhandlungen abgestimmt werden. Wer hier keine Zusage gibt, gibt sie später erst recht nicht.

Schreibtisch mit Maßband, Taschenrechner, Lupen und Tablet mit Balkendiagramm vor Wohnzimmerkulisse

Leistungen: was in den Vertrag gehört, nicht ins Gespräch

Der Leistungsumfang gehört schriftlich in den Maklervertrag oder in eine ergänzende Leistungsbeschreibung. Typisch sind: Sichtung und Vervollständigung der Unterlagen, Bewertung, Preisstrategie, Exposé, Vermarktungsplanung, Bearbeitung der Anfragen, Koordination der Besichtigungen, Prüfung von Finanzierungsnachweisen, Führung der Verhandlungen sowie Begleitung bis zur Übergabe.

Vor der Beauftragung sollten Eigentümer zusätzlich klären, wer fehlende Dokumente beschafft, wer Fotos und Grundrisse anfertigt und ob dafür gesonderte Kosten anfallen. Gleiches gilt für virtuelle Rundgänge, Homestaging, besondere Werbemaßnahmen oder kostenpflichtige Veröffentlichungen. Mündlich zugesagte Leistungen lassen sich im Streitfall kaum nachweisen.

Ein Punkt wird regelmäßig unterschätzt: Interessentennachweis und Bonitätsprüfung sind nicht dasselbe. Eine ernst gemeinte Kaufabsicht ist noch keine gesicherte Finanzierung. Vor der notariellen Beurkundung sollte belegt sein, dass der Käufer den Kaufpreis voraussichtlich finanzieren kann. Sonst platzt der Termin, und die Immobilie kehrt mit Vermarktungshistorie an den Markt zurück.

Minimalistisches Apartment mit Terrassentür und Blick auf Hochhaus-Skyline

Maklervertrag und Provision prüfen

Im Vertrag müssen Objekt, Auftragsumfang, Laufzeit, Vergütung und die Pflichten beider Seiten eindeutig beschrieben sein. Zu prüfen ist außerdem die Vertragsart: einfacher Maklerauftrag, Alleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag. Davon hängt ab, ob weitere Makler eingeschaltet werden dürfen, ob der Eigentümer selbst einen Käufer suchen darf und welche Mitwirkung von ihm erwartet wird.

Nach § 652 BGB wird ein Maklerlohn grundsätzlich geschuldet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers zustande kommt. Die konkrete Provisionsregelung sollte trotzdem vor Auftragserteilung schriftlich feststehen, einschließlich Höhe, Bezugsgröße und Fälligkeit.

Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten für die Verteilung der Maklerkosten die gesetzlichen Vorgaben der §§ 656c und 656d BGB. Welche Regel im Einzelfall greift, hängt von der Vertragsgestaltung und den beteiligten Parteien ab. Sinnvolle Fragen an den Makler lauten deshalb: Wer beauftragt Sie? Werden Sie auch für die Käuferseite tätig? Welchen Anteil trägt wer, und ab wann ist die Provision fällig? Die Antwort sollte am eigenen Fall erläutert werden, nicht als allgemeiner Hinweis auf die Rechtslage.

Ladenfassade 'Hemminger' mit großen Schaufenstern an einer Häuserecke

Die Bewertung: eine Herleitung, keine Zahl

Eine seriöse Bewertung verbindet überprüfbare Objektmerkmale mit geeigneten Marktdaten und einem passenden Verfahren. Die Immobilienwertermittlungsverordnung regelt die Grundsätze der Ermittlung von Verkehrswerten und der dafür erforderlichen Daten.

Je nach Objekt kommen Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren in Betracht. Bei einer klassischen Eigentumswohnung steht meist der Vergleich mit hinreichend ähnlichen Verkäufen im Vordergrund. Bei vermieteten Objekten wiegt die nachhaltig erzielbare Rendite schwerer. Das Sachwertverfahren gewinnt an Bedeutung, wenn geeignete Vergleichsdaten fehlen oder die Gebäudesubstanz gesondert betrachtet werden muss.

Drei Größen sollten dabei sauber getrennt bleiben. Der Verkehrswert ist eine nach anerkannten Grundsätzen ermittelte Einschätzung. Der Angebotspreis ist eine Entscheidung der Vermarktungsstrategie und kann bewusst darüber oder darunter liegen. Der Kaufpreis entsteht erst durch die Einigung der Parteien. Wer diese drei Werte gleichsetzt, diskutiert später über die falsche Zahl.

Eine belastbare Bewertung nennt deshalb die verwendeten Daten, begründet Zu- und Abschläge, benennt Besonderheiten des Objekts und endet in einer realistischen Preisspanne statt in einem Einzelwert.

Backsteingebäude mit Jahreszahl 1894 und gepflastertem Hof

Unterlagen frühzeitig zusammenstellen

Fehlende Dokumente sind eine der häufigsten Ursachen für Verzögerungen, und sie fallen fast immer im ungünstigsten Moment auf: wenn ein Käufer die Finanzierung beantragt. Bank, Käufer, Makler und Notariat benötigen dabei teils unterschiedliche Nachweise.

Regelmäßig relevant sind aktueller Grundbuchauszug, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Bauunterlagen, Nachweise über Modernisierungen sowie Angaben zu bestehenden Belastungen und Rechten Dritter. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnungen und Informationen zur Erhaltungsrücklage hinzu. Bei vermieteten Immobilien zusätzlich Mietverträge, Mieteinnahmen, Betriebskostenabrechnungen und gegebenenfalls Nachweise über Mieterhöhungen. Bestehende Mietverhältnisse enden nicht automatisch durch den Verkauf, was Kaufinteressenten offen mitzuteilen ist.

Rechtzeitig vorliegen sollte auch ein gültiger Energieausweis. Er enthält Angaben zur energetischen Qualität eines Gebäudes; die gesetzlichen Vorgaben stehen im Gebäudeenergiegesetz. Ob ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis erforderlich ist und ob eine Ausnahme greift, ist für das konkrete Gebäude zu klären.

Ladeneingang 'Mashsee Craft Beer Kontor Hannover' mit rotem Sonnenschirm

Vermarktung und Besichtigungen

Die Vermarktung sollte auf eine definierte Käufergruppe zugeschnitten sein: aussagekräftige Fotos, korrekte Grundrisse, ein Exposé, das Stärken und bekannte Einschränkungen gleichermaßen sachlich benennt. Beschönigungen fallen spätestens bei der Besichtigung auf und kosten Vertrauen, im ungünstigen Fall führen sie zu rechtlichen Auseinandersetzungen.

Vor den Terminen sollte der Makler Interessenten strukturiert vorqualifizieren. Es geht dabei nicht um das Sammeln möglichst vieler persönlicher Daten, sondern um drei Punkte: ernsthaftes Kaufinteresse, passende Suchkriterien, plausible Finanzierung.

Bei bewohnten oder vermieteten Immobilien sind Termine besonders sorgfältig abzustimmen. Persönliche Unterlagen, Wertsachen und sensible Informationen gehören nicht in frei zugängliche Bereiche. Der Makler sollte dokumentieren, wer besichtigt hat und welche Rückfragen offen geblieben sind.

Hochhaus mit rotem Schriftzug 'IntercityHotel' vor blauem Himmel

Rechtssicher bis zum Notartermin

Bekannte Mängel gehören weder im Exposé noch im Gespräch verschwiegen. Angaben zu Fläche, Ausstattung, Nutzung, Vermietung und baulichem Zustand sollten anhand der vorhandenen Unterlagen geprüft werden. Bei Unsicherheiten ist fachlicher oder rechtlicher Rat sinnvoll, bevor eine Zusage im Raum steht.

Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie bedarf der Kaufvertrag nach § 311b BGB der notariellen Beurkundung. Der Notar gestaltet und beurkundet neutral. Er ersetzt keine individuelle wirtschaftliche oder steuerliche Beratung einer Partei.

Vor der Beurkundung abzustimmen sind insbesondere Kaufpreis, Übergabetermin, übernommenes Inventar, bestehende Mietverhältnisse, bekannte Mängel und die Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit. Mündliche Nebenabreden sind zu vermeiden: Was gelten soll, gehört in den Vertrag.

Modernes Klinikgebäude mit grün-weiß gemusterter Fassade

Ablauf in neun Schritten

  1. Verkaufsziel, Zeitrahmen und persönliche Rahmenbedingungen festlegen.
  2. Unterlagen sichten und fehlende Dokumente beschaffen.
  3. Immobilie besichtigen und nachvollziehbar bewerten lassen.
  4. Maklerangebote, Vertragsarten und Provisionsmodelle vergleichen.
  5. Angebotspreis und Vermarktungsstrategie festlegen.
  6. Interessenten qualifizieren und Besichtigungen durchführen.
  7. Gebote vergleichen und Finanzierung prüfen.
  8. Kaufvertragsentwurf abstimmen und notariell beurkunden.
  9. Kaufpreiszahlung, Übergabe und Schlüsselübergabe dokumentieren.

Das wichtigste Auswahlkriterium ist nicht der höchste unverbindlich genannte Preis. Entscheidend ist, ob ein Immobilienmakler für Hannover-Oststadt seine Bewertung herleiten, den Prozess transparent steuern und Risiken erkennen kann, bevor sie den Verkauf aufhalten. Je gründlicher Auswahl, Unterlagenprüfung und Vorbereitung ausfallen, desto planbarer verläuft der Weg bis zur Übergabe.

Das bekommen Sie:

  • Checkmark
    Bedarfsklärung und Prüfung von Unterlagen wie Energieausweis und Grundbuchauszug
  • Checkmark
    Marktgerechte Bewertung nach amtlichen Bodenrichtwerten und ImmoWertV
  • Checkmark
    Vermarktungsstrategie, abgestimmt auf die Zielgruppe in Vahrenwald
  • Checkmark
    Zugang zu Objekten, die nicht öffentlich inseriert sind

Häufig gestellte Fragen zur Oststadt

Erhalten Sie schnelle Antworten zu Kauf, Verkauf und dem Immobilienmarkt in Hannovers beliebtestem Stadtteil.

Für die marktgerechte Einordnung von Kaufpreisen und Bodenwerten nutzen wir die Daten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Region Hannover. Dieser veröffentlicht jährlich Bodenrichtwerte und Immobilienmarktberichte über das Portal BORIS Niedersachsen (boris.niedersachsen.de). Diese amtlichen Werte dienen als Orientierung, ersetzen aber keine individuelle Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV, die Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren, Objektzustand, Mikrolage, Rechte und Lasten sowie aktuelle Marktdaten einbezieht.
Die Preisbildung orientiert sich an den Bodenrichtwerten des Gutachterausschusses (BORIS Niedersachsen) sowie an aktuellen Vergleichspreisen im Stadtteil. Eine individuelle Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV berücksichtigt darüber hinaus Objektzustand, Modernisierungsgrad, Mikrolage, Rechte und Lasten sowie die Restnutzungsdauer. Wir empfehlen, vor einem Kaufangebot eine professionelle Bewertung einzuholen.
Seit dem 23. Dezember 2020 regelt § 656c BGB die hälftige Teilung der Maklerprovision beim Verkauf von Wohnimmobilien, sofern der Makler für beide Seiten tätig wird; in anderen Konstellationen kann § 656d BGB Anwendung finden. Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2023 schreibt vor, dass bei Verkauf oder Vermietung ein gültiger Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt oder zugänglich gemacht werden muss. Bereits in Immobilienanzeigen sind Pflichtangaben wie Energieeffizienzklasse und Endenergiebedarf erforderlich. Unsere Partnermakler achten darauf, dass diese Unterlagen vollständig vorliegen, bevor Termine stattfinden.
Für Verkäufer erstellen unsere Partnermakler eine marktgerechte Bewertung auf Basis amtlicher Bodenrichtwerte, aktueller Vergleichspreise und der ImmoWertV. Sie erhalten eine transparente Preisempfehlung und eine Vermarktungsstrategie, die auf die Zielgruppe in Vahrenwald abgestimmt ist – ob Eigennutzer, Kapitalanleger oder Mieter mit Kaufoption.

Kostenlose Immobilienbewertung

Immobilie bewerten lassen

Erhalten Sie in wenigen Minuten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Immobilie direkt online

Wir sind für Sie da Ihr Immobilienmakler

Schreiben Sie uns eine Nachricht oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch. City Immobilienmakler - Ihr Partner für den erfolgreichen Immobilienverkauf.

Adresse

Kurt-Schumacher-Straße 25, 30159 Hannover

Nachricht senden

Pflichtfelder sind gekennzeichnet.

Für einen Rückruf, falls Ihnen das lieber ist.

Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.

Lieber direkt sprechen?

Montag bis Sonntag von 8:00 bis 20:00 Uhr erreichen Sie unser Team telefonisch. Das Erstgespräch ist unverbindlich.

0511 13221100