Es gibt im Wesentlichen drei Formen, die sich darin unterscheiden, wie viel Bindung Sie eingehen und wie viel Einsatz Sie im Gegenzug erwarten dürfen.
Der einfache Maklerauftrag lässt Ihnen alle Freiheiten. Sie dürfen parallel selbst verkaufen und weitere Makler beauftragen. Der Preis dieser Freiheit: Kein Beteiligter investiert bereitwillig in aufwendige Aufbereitung, wenn der Erfolg unsicher ist.
Der einfache Alleinauftrag bindet Sie für eine vereinbarte Laufzeit an einen Makler, lässt Ihnen aber das Recht, selbst einen Käufer zu finden.
Der qualifizierte Alleinauftrag verpflichtet Sie zusätzlich, auch selbst gefundene Interessenten an den Makler zu verweisen. Im Gegenzug schuldet der Makler in der Regel ein aktives Tätigwerden. Dieses Modell ist bei erklärungsbedürftigen Objekten üblich.
Worauf Sie in jedem Fall achten sollten: eine klar begrenzte Laufzeit, eine benannte Verlängerungsregel, eine Beschreibung der geschuldeten Leistungen und eine Regelung, was bei Rücknahme des Verkaufsentschlusses gilt.