Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der Immobilie, der Ausgangssituation und dem vereinbarten Auftrag. Bei einem typischen Maklermandat in Leiferde können insbesondere folgende Aufgaben dazugehören:
Persönliche Objektaufnahme: Der Makler besichtigt die Immobilie, erfasst Ausstattung und Besonderheiten und bespricht mit Ihnen, welche Rahmenbedingungen bei der Vermarktung berücksichtigt werden müssen.
Sichtung der Unterlagen: Vorhandene Dokumente werden geordnet und auf erkennbare Lücken geprüft. Je nach Objekt können beispielsweise Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenunterlagen,
Baubeschreibung, Modernisierungsnachweise oder Mietverträge relevant sein.
Professionelle Präsentation: Fotos, Texte, Grundrisse und Objektangaben werden zu einer einheitlichen Darstellung zusammengeführt. Ein gutes Exposé benennt Stärken konkret, verschweigt aber auch bekannte Besonderheiten nicht.
Auswahl der Vermarktungskanäle: Nicht jede Immobilie muss auf jedem Portal erscheinen. Der Makler stimmt ab, ob eine öffentliche Veröffentlichung, eine gezielte Ansprache vorgemerkter Interessenten oder eine diskretere Vorgehensweise sinnvoll ist.
Bearbeitung und Einordnung von Anfragen: Anfragen werden beantwortet, Interessenten vorqualifiziert und Termine koordiniert. Dadurch sollen nicht möglichst viele, sondern möglichst passende Besichtigungen entstehen.
Durchführung von Besichtigungen: Der Makler bereitet Termine vor, begleitet Interessenten durch das Objekt, beantwortet Sachfragen und dokumentiert die Rückmeldungen.
Kommunikation und Verhandlung: Angebote werden geordnet, Rückfragen geklärt und Verhandlungen in Abstimmung mit dem Eigentümer geführt. Die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Angebots bleibt selbstverständlich bei Ihnen.
Begleitung der weiteren Abstimmung: Bei einem Kauf werden die erforderlichen Informationen für das Notariat zusammengestellt und offene Punkte zwischen den Beteiligten koordiniert. Je nach Vereinbarung kann die Betreuung bis zur Objektübergabe reichen.
Welche dieser Leistungen tatsächlich geschuldet sind, sollte nicht nur in einem Werbetext stehen. Entscheidend ist, was im Maklervertrag nachvollziehbar vereinbart wird.