Unsere Partnermakler in Neustadt am Rübenberge kennen jeden Ortsteil. Sie wissen, wie sich Preise in Bordenau, Esperke, Hagen, Mariensee und Mardorf am Steinhuder Meer unterscheiden. Diese Ortskenntnis ist die Basis für eine realistische Wertermittlung und eine zielgerichtete Vermarktung.
Die Auswahl der Partnermakler folgt klaren Kriterien: nachweisbare Verkaufserfolge in der Region Hannover, aktuelle Marktkenntnis und die Verpflichtung zu transparenten Prozessen. Jeder Makler arbeitet nach dem Bestellerprinzip gemäß § 656c BGB. Das bedeutet: Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision hälftig. Diese Regelung gilt seit dem 23.12.2020 und schafft Kostentransparenz für beide Seiten.
Ein Partnermakler begleitet Sie vom ersten Gespräch bis zur notariellen Beurkundung. Er prüft Unterlagen, erstellt das Exposé, organisiert Besichtigungen und verhandelt in Ihrem Interesse. Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags ist gemäß § 311b BGB zwingend vorgeschrieben. Ihr Makler bereitet diesen Termin vor und klärt offene Fragen vorab.
Mitte 2024 unterstützte ein Partnermakler ein Ehepaar beim Verkauf einer Doppelhaushälfte in Hagen. Die Immobilie stand seit mehreren Monaten leer. Der Makler passte den Angebotspreis an die aktuellen Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses Region Hannover an und optimierte die Online-Präsentation. Innerhalb von sechs Wochen lagen drei Kaufangebote vor. Der Verkauf wurde notariell beurkundet und der Übergabetermin termingerecht umgesetzt.
Für Käufer bietet der lokale Makler Zugang zu Objekten, die nicht öffentlich inseriert sind. Er prüft die Finanzierbarkeit, begleitet zur Besichtigung und prüft das Grundbuch auf Belastungen. Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen beträgt 5,0 % und ist vom Käufer zu tragen. Ihr Makler weist Sie frühzeitig auf alle Kaufnebenkosten hin.
Hinweis: Die genannten rechtlichen Regelungen (§ 656c BGB, § 311b BGB, Grunderwerbsteuer) dienen der ersten Information. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Steuerberater.
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