Am Anfang steht ein Auftragsgespräch, in dem Ziel, Zeitrahmen und Leistungsumfang festgelegt werden. Danach folgen Unterlagenprüfung und Beschaffung, darunter Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse und der Energieausweis. Erst dann entstehen Vermarktungsunterlagen, Anfragen werden gebündelt, Besichtigungen koordiniert und Interessenten qualifiziert. Vor jeder wesentlichen Entscheidung stimmt der Makler das Vorgehen mit Ihnen ab, bis zum Notartermin und der Übergabe.
Rechts- und Steuerfragen gehören ausdrücklich nicht zur Maklerleistung. Ein Makler, der sie beantwortet statt an Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater zu verweisen, überschreitet seine Befugnis.
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, in dem Leistungsumfang, Vertragsform und Provision offen benannt werden, bevor Sie sich binden.