Wer in Ronnenberg nach einem Immobilienmakler sucht, sucht selten einen Vermittler im Allgemeinen. Gesucht wird ein Dienstleister mit klar umrissenem Auftrag, kalkulierbaren Kosten und nachprüfbarer Qualifikation. Genau diese Fragen beantwortet diese Seite: Was leistet ein Makler konkret, was darf er kosten, welche Vertrags- und Widerrufsregeln schützen Sie, woran erkennen Sie Eignung und Seriosität, und warum es in einem Stadtgebiet mit sieben Ortsteilen auf echte Ortskenntnis ankommt.
Rechtlich ist ein Immobilienmakler ein Nachweis- und Vermittlungsdienstleister. Er führt zwei Parteien zusammen, die ohne seine Tätigkeit nicht zueinander gefunden hätten, und übernimmt dafür die Arbeit, die zwischen dem Entschluss und dem Vertragsschluss anfällt. In der Praxis umfasst das die Aufbereitung der Objektunterlagen, die Erstellung und Streuung des Exposés, die Vorqualifizierung von Interessenten, die Organisation und Durchführung der Besichtigungen, die Verhandlungsführung sowie die Vorbereitung des Notartermins.
Zu diesen Leistungen gehören auch gesetzliche Pflichten, die nicht verhandelbar sind. So muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden (§ 80 Gebäudeenergiegesetz). Ein Makler, der diesen Punkt in der Auftragsklärung nicht von sich aus anspricht, arbeitet an einer Stelle nachlässig, an der Sorgfalt vorgeschrieben ist.