Wer in Seelze einen Immobilienmakler beauftragen möchte, trifft eine Entscheidung mit rechtlichen und finanziellen Folgen. Eine gute Auswahl beruht nicht auf Werbung oder dem ersten Eindruck, sondern auf überprüfbaren Kriterien: der Gewerbeerlaubnis, nachweisbarer Qualifikation, einem sauber formulierten Vertrag und echter Ortskenntnis. Ebenso wichtig ist es, vor der Unterschrift zu wissen, welche Vertragsform gewählt wird, wann eine Provision fällig wird und welche Widerrufs- und Kündigungsrechte bestehen. Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt, wie Auftraggeber in Seelze einen Makler prüfen und rechtssicher beauftragen.
Die gesetzliche Basis ist § 34c Absatz 1 der Gewerbeordnung. Wer gewerbsmäßig Verträge über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume oder Gewerberäume vermitteln oder die Gelegenheit zu solchen Verträgen nachweisen will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Erlaubnis sollte sich jeder Interessent auf Nachfrage bestätigen lassen. Ein seriöser Makler hat daran kein Anstoß.
Allerdings ist die Erlaubnis nur eine Zulassungsvoraussetzung und kein fachliches Gütesiegel. Sie bescheinigt vor allem Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse, nicht die Qualität der Beratung. Deshalb gehören zur Prüfung weitere Fragen: Welche Ausbildung liegt vor, etwa als Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau? Wie lange ist der Makler bereits tätig? Gibt es Spezialisierungen und Referenzen?
Seit dem 1. August 2018 besteht zudem eine gesetzliche Weiterbildungspflicht. Nach § 34c Absatz 2a GewO in Verbindung mit § 15b MaBV müssen sich Makler und ihre unmittelbar bei der Vermittlung mitwirkenden Beschäftigten innerhalb von drei Jahren im Umfang von 20 Zeitstunden weiterbilden. Auftraggeber dürfen ruhig fragen, wie dieser Nachweis erbracht wird.
Hinzu kommen die Pflichten aus der Makler- und Bauträgerverordnung. Die MaBV schreibt unter anderem Informations-, Buchführungs- und Prüfungspflichten vor, darunter Angaben über Auftraggeber, Vertragsgegenstand und Provision. Diese Vorgaben schaffen Transparenz und erleichtern es, Angebote zu vergleichen.
Ein optionales Zusatzkriterium ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) ist der Berufsverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen. Seine Aufnahme setzt unter anderem den Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung voraus. Das ist ein echtes Qualitätsmerkmal, denn eine solche Versicherung schützt den Auftraggeber bei Beratungsfehlern. Trotzdem gilt: Eine Verbandsmitgliedschaft ersetzt nicht die eigene Prüfung des konkreten Büros.