Wer in Springe einen Immobilienmakler beauftragt, entscheidet sich nicht für ein Objekt, sondern für eine Arbeitsweise. Die folgenden Abschnitte zeigen, welche Nachweise ein Makler vorlegen können muss, was ins Erstgespräch gehört, was im Maklervertrag stehen sollte und welche Provisionsregeln gesetzlich vorgegeben sind.
Zwei Anforderungen ergeben sich direkt aus dem Gesetz und lassen sich in einem Gespräch klären:
Erlaubnis: Wer gewerbsmäßig Immobilienverträge vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, benötigt grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Bitten Sie darum, den Erlaubnisbescheid zu sehen.
Weiterbildung: Immobilienmakler und unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende Beschäftigte müssen sich innerhalb von drei Kalenderjahren grundsätzlich 20 Stunden weiterbilden. Fragen Sie, welche Themen zuletzt belegt wurden.
Ein eingespieltes Büro beantwortet beides ohne Zögern. Eine ausweichende Antwort ist bereits ein Ergebnis Ihres Vergleichs.