Wer in Wolfenbüttel einen Immobilienmakler beauftragen will, steht vor einer Auswahlentscheidung mit überschaubarer, aber unübersichtlicher Anbieterzahl: Allein die Branchenliste der Gelben Seiten führt für Wolfenbüttel 41 Treffer, darunter Büros wie VON POLL IMMOBILIEN Wolfenbüttel, Engel & Völkers Wolfenbüttel, Seidel Thomas Immobilienberatung und Weihe-Oettinger Immobilien. Diese Seite beantwortet genau eine Frage: Welchen Makler beauftragen Sie, und zu welchen Konditionen? Sie finden hier den Leistungsumfang, die harten Prüfkriterien, die Vertragsarten, die gesetzliche Provisionsteilung und den Ablauf vom Erstgespräch bis zur Schlüsselübergabe.
Ein Maklerauftrag ist ein Vermittlungsauftrag nach § 652 BGB. Bezahlt wird der Erfolg, also der Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags, nicht der Aufwand auf dem Weg dorthin. Zum üblichen Leistungsumfang gehören die Aufbereitung der Objektunterlagen, ein belastbares Exposé mit Grundrissen und Fotos, die Preisstrategie, die Vermarktung über Portale und den eigenen Interessentenbestand, die Vorqualifizierung der Anfragen, die Besichtigungen, die Bonitätsprüfung der Kaufinteressenten, die Verhandlungsführung, die Abstimmung des Kaufvertragsentwurfs mit dem Notar sowie die Begleitung von Beurkundung und Übergabe. Vermietung wird von vielen Wolfenbütteler Büros als eigene Leistungsposition angeboten, mit Mieterauswahl, Selbstauskunft und Übergabeprotokoll.
Eine Pflicht des Maklers ist besonders greifbar: Nach den §§ 80 und 87 des Gebäudeenergiegesetzes muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und dem Käufer oder Mieter übergeben werden, und schon die Immobilienanzeige muss die Pflichtangaben daraus enthalten. Wer im Erstgespräch nicht von sich aus nach dem Energieausweis fragt, arbeitet nicht sauber.