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Kein Garten, aber trotzdem Lust zum Grillen: Ist es auf dem Balkon erlaubt?

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Die warmen Sommertage laden förmlich zum Grillen ein – eine der Lieblingsbeschäftigungen von uns Deutschen. Da ist es selbstverständlich, dass auch diejenigen den Grill anheizen wollen, die nicht über einen eigenen Garten verfügen. Ob und unter welchen Bedingungen das Grillen auf dem Balkon Ihrer Mietwohnung zulässig ist, zeigen unsere City Immobilienmakler in diesem Beitrag.

Grundsätzliche Rechte und Beschränkungen

Generell ist festzuhalten, dass kein Gesetz besteht, das Mietern ausdrücklich erlaubt oder verbietet auf ihrem Balkon zu grillen. Einschränkungen werden hier häufig nur durch den Mietvertrag vorgenommen. So kann entweder das Grillen insgesamt oder nur mit bestimmten Geräten verboten werden. Es empfiehlt sich, sich an diese Vorgaben zu halten, denn andernfalls müssen Sie mit einer Abmahnung oder sogar Kündigung Ihres Mietverhältnisses rechnen. Wer laut Vertrag nicht auf dem Balkon grillen darf, kann beispielsweise speziell dafür vorgesehene Flächen in Parks nutzen oder lädt sich mit einem Nudelsalat in den Garten der Freunde ein.

Wie häufig darf ich auf meinem Balkon grillen?

Auch, was die erlaubte Häufigkeit des Grillens auf Ihrem Balkon angeht, existieren keine allgemeinen gesetzlichen Vorgaben. Generell gilt das Gebot der Rücksichtnahme, das Grillen auf dem Balkon sollte also eher die Ausnahme als die Regel bilden. Wenn es hier zu Streitfällen kommt, entscheiden die Gerichte, je nach Einzelfall und Grundsituation unterschiedlich. Das Landesgericht Aachen hat demnach 2002 entschieden, dass zweimal im Monat, in einem Zeitraum von 17 – 22:30 Uhr, der Grill auf dem Balkon genutzt werden darf, wohingegen das Oberlandesgericht in Oldenburg im selben Jahr ein viermal jährliches Grillen für akzeptabel befunden hat.

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Welchen Grill darf ich auf meinem Balkon nutzen?

In der Regel ist dieser Unterpunkt im Mietvertrag festgeschrieben. Wenn nicht, darf prinzipiell jeder Grill-Typ auf dem eigenen Balkon verwendet werden. Allerdings sollten Sie hier aufpassen, denn ein Balkon bietet nicht die gleichen Voraussetzungen und Möglichkeiten eines eigenen Gartens. Aus diesem Grund gestaltet es sich zum Beispiel sicherer, einen kleinen Gas- oder Elektrogrill aufzustellen. Diese entwickeln deutlich weniger Rauch, sind seltener Ursachen für Brände und stören auch die Nachbarn weniger.

Ärger mit den Nachbarn vermeiden

Um zu vermeiden, dass es zu einem Streit mit Ihren Nachbarn kommt, der im schlimmsten Fall noch vor Gericht endet, ist es immer hilfreich, vorher gemeinsame Absprachen zu finden. Geben Sie Ihren Nachbarn zum Beispiel einen Tag vor Ihrem Grillabend Bescheid und klären Sie die Uhrzeiten ab, so hat der Nachbar die Möglichkeit, Einwände zu äußern oder sich in der besagten Zeit vorwiegend drinnen aufzuhalten.

Eine weitere Möglichkeit, Streitigkeiten und Beschwerden vorzubeugen, ist, in jedem Fall die Nachtruhe einzuhalten. Wer abends grillen möchte, sollte darauf achten, dass in einer Mietwohnung ab 22 Uhr die Ruhezeit beginnt. Der Grill sollte also zu diesem Zeitpunkt möglichst nicht mehr in Gebrauch sein und wer sich angeregt unterhalten oder Musik hören möchte, sollte sich zu dieser Zeit lieber drinnen aufhalten. Vielleicht laden Sie Ihre Nachbarn auch ganz einfach zu einem gemütlichen Grillen ein, denn wer selbst mitfeiert, beschwert sich eher selten. Und die Gemeinschaft wird zusätzlich gestärkt.

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