Die Antwort hängt allein davon ab, wem Sie die Zahl vorlegen müssen. Wollen Sie verkaufen, verhandeln oder erst einmal wissen, ob sich ein Verkauf lohnt, genügt eine kostenlose Marktwerteinschätzung. Müssen Sie einen Wert gegenüber einem Finanzamt, einem Gericht oder einer streitenden Erbengemeinschaft belegen, reicht sie nicht — dann brauchen Sie ein kostenpflichtiges Gutachten. Das ist der Punkt, an dem die meisten Anbieter schweigen, weil er gegen ihr eigenes Angebot spricht.
| Weg | Kosten | Wofür sie taugt | Wofür nicht |
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| Online-Sofortwert | 0 € | erste grobe Orientierung | kennt weder Ihren Dachstuhl noch Ihre Straßenseite |
| Kostenlose Vor-Ort-Marktwerteinschätzung | 0 € | Angebotspreis, Verkaufsentscheidung, Verhandlung | Finanzamt, Gericht |
| Kurzgutachten (Sachverständigenbüro) | ab 599 € | Zweitmeinung, interne Zwecke | in der Regel nicht gerichtsfest |
| Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB | ab 1.199 € | Gericht, Finanzamt, Erbauseinandersetzung, Scheidung | überdimensioniert für einen normalen Verkauf |
| Gutachten des Gutachterausschusses | Gebühr nach GOGut, richtet sich nach dem ermittelten Verkehrswert | amtlich; in § 198 BewG ausdrücklich genannt | Bearbeitungszeit, Antrag nötig |
Preisstand der Gutachten-Zeilen: öffentlich einsehbare Preisliste eines Braunschweiger Sachverständigenbüros, abgerufen am 14.07.2026. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig-Wolfsburg sitzt in der Wilhelmstraße 3, 38100 Braunschweig; antragsberechtigt für ein Verkehrswertgutachten sind Eigentümer, Inhaber von Rechten, Behörden und Gerichte, die Gebühr regelt die Gebührenordnung GOGut (Quelle: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, gag.niedersachsen.de).