Lage #
Die Lage wirkt auf zwei Ebenen. Die Makrolage beschreibt Celle als Standort insgesamt: Nachfrage, Erreichbarkeit, Arbeitsmarkt, Infrastruktur. Die Mikrolage ist die konkrete Straße mit Nachbarschaft, Verkehrsanbindung, Lärm, Ausrichtung, Nahversorgung, Schulen und Grünflächen. Zwei baugleiche Häuser können sich allein deshalb spürbar im Wert unterscheiden.
Ein messbarer Bestandteil des Lagewerts ist der Bodenrichtwert. Bodenrichtwerte sind nach § 196 Baugesetzbuch durchschnittliche Lagewerte des Bodens für Gebiete, in denen im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Für Niedersachsen und damit für Celle sind sie über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NI einsehbar. Wichtig für die Einordnung: Ein Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für eine Zone, kein Preis für Ihr Grundstück. Er ist einer von mehreren Faktoren, die in die Bewertung eingehen, und er muss auf Zuschnitt, Bebaubarkeit und Besonderheiten Ihres Grundstücks umgerechnet werden.
Gebäude und Ausstattung #
Baujahr, Bauweise, Zustand, Grundrissqualität, Wohnfläche, energetischer Standard und der Umfang bereits erfolgter Modernisierungen. Besonders stark schlagen heute Heizungstechnik und Dämmung durch, weil Käufer die absehbaren Folgekosten einpreisen.
Rechtliche Gegebenheiten #
Grundbuchrechte wie Wegerechte, Nießbrauch oder Wohnrechte, Erbbaurecht statt Eigentum am Grund, Denkmalschutz, Baulasten sowie das geltende Planungsrecht. Solche Punkte können den Wert deutlich verschieben und werden deshalb früh abgefragt.
Vermietungssituation #
Bei vermieteten Objekten ist der erzielbare Ertrag ein Werttreiber. Eine langfristig unter Marktniveau vermietete Wohnung wird anders bewertet als eine frei verfügbare. Die Mieteinnahme fließt hier ausschließlich als Rechengröße in das Ertragswertverfahren ein.
Marktumfeld #
Nachfrage, Angebotslage und Zinsniveau bestimmen, was zum Stichtag tatsächlich erzielbar ist. Deshalb ist jede Bewertung eine Momentaufnahme mit Datum.