Ist die Bewertung wirklich kostenlos? #
Ja. Die erste Marktpreiseinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Davon abzugrenzen ist das förmliche Verkehrswertgutachten mit ausführlicher Dokumentation und besonderer rechtlicher Verwendbarkeit, das in der Regel kostenpflichtig ist.
Kann ich ohne Verkaufsabsicht bewerten lassen? #
Ja. Anlässe sind häufig die private Vermögensübersicht, Entscheidungen innerhalb der Familie, eine geplante Finanzierung oder die erste Einordnung einer geerbten Immobilie. Eine Verkaufsentscheidung ist keine Voraussetzung.
Geht eine Bewertung ohne Besichtigung? #
Eine vorläufige Einschätzung ist bei vollständigen Angaben und guter Datenlage oft möglich. Bei individuellen, modernisierungsbedürftigen oder schwer vergleichbaren Objekten verbessert eine Besichtigung die Genauigkeit deutlich, weil sich Zustand und Ausstattungsqualität aus Formularangaben nur begrenzt erschließen.
Bekomme ich einen festen Preis genannt? #
Sie erhalten eine begründete Einschätzung des wahrscheinlichen Marktwerts, meist als Spanne. Das ist keine Garantie für einen späteren Preis: Der tatsächlich erzielbare Betrag hängt von der Marktsituation zum jeweiligen Zeitpunkt und den individuellen Eigenschaften des Objekts ab.
Reicht der Bodenrichtwert für eine grobe Schätzung? #
Für ein unbebautes Grundstück ist er ein sinnvoller Ausgangspunkt, aber auch dort nur nach Anpassung an Größe, Zuschnitt und Nutzbarkeit. Für ein bebautes Grundstück ergibt Bodenrichtwert mal Fläche keinen Immobilienwert, weil der Gebäudeanteil vollständig fehlt.
Welche Unterlagen sollte ich zuerst heraussuchen? #
Für den Einstieg genügen Adresse, Objektart, Baujahr, Grundstücks- und Wohnfläche, Zustand sowie die wesentlichen Ausstattungsmerkmale. Grundrisse, Flurkarte, Energieausweis und Modernisierungsnachweise schärfen das Ergebnis und können jederzeit nachgereicht werden.