Die Immobilienwertermittlungsverordnung 2021, die seit dem 1. Januar 2022 gilt, regelt drei zentrale Verfahren: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches Verfahren sinnvoll ist, hängt vor allem von der Immobilienart, ihrer Nutzung und der verfügbaren Datengrundlage ab. Die kostenlose Immobilienbewertung Groß Oesingen legt nicht automatisch für jedes Objekt dieselbe Berechnung zugrunde.
Vergleichswertverfahren #
Das Vergleichswertverfahren eignet sich besonders für unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen und weitgehend vergleichbare Wohnimmobilien. Grundlage sind tatsächlich realisierte Kaufpreise ähnlicher Objekte. Dabei werden Unterschiede bei Lage, Größe, Zustand, Ausstattung und Bewertungsstichtag berücksichtigt. Angebotspreise aus Immobilienportalen sind dafür nur eingeschränkt geeignet, weil sie nicht zeigen, zu welchem Preis eine Immobilie tatsächlich beurkundet wurde. Die Gutachterausschüsse führen nach den Paragraphen 192 bis 199 BauGB eine Kaufpreissammlung der notariell beurkundeten Kaufverträge. Aus diesen Daten werden Vergleichsfaktoren und marktbezogene Anpassungen abgeleitet, die in die Bewertung Ihres Objekts in Groß Oesingen einfließen.
Ertragswertverfahren #
Das Ertragswertverfahren wird vor allem für vermietete oder renditeorientiert genutzte Immobilien eingesetzt. Dazu können Mehrfamilienhäuser, vermietete Wohnobjekte oder gemischt genutzte Gebäude gehören. Im Mittelpunkt stehen die nachhaltig erzielbaren Erträge. Berücksichtigt werden marktübliche Mieten, Bewirtschaftungskosten, die Restnutzungsdauer, der Bodenwert und der
Liegenschaftszinssatz. Eine aktuell hohe Miete führt nicht automatisch zu einem entsprechend hohen Wert, wenn sie nicht dauerhaft marktüblich erscheint. Dieses Verfahren fokussiert sich auf die
Renditeerwartung eines potenziellen Käufers.
Sachwertverfahren #
Das Sachwertverfahren kommt häufig bei selbst genutzten Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und individuellen Gebäuden zum Einsatz, wenn ausreichend vergleichbare Kaufpreise fehlen. Zunächst werden der Bodenwert und die modellhaften Herstellungskosten der baulichen Anlagen ermittelt. Alter, Restnutzungsdauer und besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale werden anschließend berücksichtigt. Ein Marktanpassungsfaktor stellt den Bezug zum tatsächlichen regionalen Immobilienmarkt in Groß Oesingen und der Samtgemeinde Wesendorf her. In der Praxis kann es sinnvoll sein, ein zweites Verfahren zur Plausibilisierung heranzuziehen.