Grundstück und Bodenwert #
Bei Häusern im ländlichen Raum ist der Grundstücksanteil oft ein erheblicher Teil des Gesamtwerts. Relevant sind Fläche und Zuschnitt, Erschließungszustand, die bauliche Nutzbarkeit nach Bebauungsplan oder Innenbereichslage, Topografie und Bodenbeschaffenheit sowie Rechte und Belastungen.
Eine große Fläche wirkt dabei nicht proportional. Entscheidend ist, was sich darauf realisieren lässt. Ein teilbares Grundstück in guter Lage kann einen deutlichen Zuschlag rechtfertigen, während eine nicht bebaubare Restfläche kaum mehr wert ist als Gartenland. Wegerechte, Wohn- oder Nießbrauchrechte, Leitungsrechte und Baulasten wirken sich unmittelbar auf den Wert aus und gehören deshalb früh auf den Tisch.
Gebäude, Zustand und Energieeffizienz #
Beim Gebäude zählen Baujahr, Bauweise, Grundriss, Wohnfläche und Ausstattungsstandard, vor allem aber der reale Zustand der teuren Bauteile: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Leitungen, Fassade und Dämmung. Nachgewiesene Modernisierungen verlängern rechnerisch die Restnutzungsdauer und schlagen sich direkt im Ergebnis nieder.
Die Energieeffizienz ist längst ein eigener Preisfaktor. Beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Wohngebäudes ist nach § 80 Gebäudeenergiegesetz ein gültiger Energieausweis vorzulegen. Käufer und Banken rechnen absehbare Sanierungskosten heute konsequent in ihr Gebot ein, während ein guter energetischer Zustand den Wert stabilisiert.
Nutzung und rechtliche Merkmale #
Bei vermieteten Objekten kommen Miethöhe, Vertragslaufzeiten, Bewirtschaftungskosten und die Frage hinzu, welcher Ertrag nachhaltig erzielbar ist. Bei Eigentumswohnungen sind Teilungserklärung, Hausgeld, Instandhaltungsrücklage, beschlossene Maßnahmen und mögliche Sonderumlagen zu berücksichtigen.