Der gesetzliche Maßstab ist der Verkehrswert. Nach § 194 BauGB wird er durch den Preis bestimmt, der am Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks erzielbar wäre, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Diese vier Kategorien sind zugleich die Gliederung dessen, was wir erheben.
Zu den rechtlichen Gegebenheiten zählen Grundbuchlasten in Abteilung II wie Wegerechte, Leitungsrechte, Nießbrauch oder Wohnrecht, außerdem Erbbaurecht, Denkmalschutz und das planungsrechtlich Zulässige. Ein eingetragenes lebenslanges Wohnrecht verändert den erzielbaren Preis erheblich, ein Online-Rechner sieht es nie.
Die tatsächlichen Eigenschaften sind Fläche, Zuschnitt, Zimmerzahl, Geschoss, Keller, Stellplatz, Balkon oder Garten. Bei Wohnungen kommt hinzu, ob vermietet oder frei geliefert wird, denn ein bestehendes Mietverhältnis schränkt den Käuferkreis ein.
Die sonstige Beschaffenheit meint den Zustand: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Leitungen, Bäder, Dämmung. Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern der Modernisierungsstand. Ein saniertes Gebäude aus den 1950er Jahren kann besser dastehen als ein unrenovierter Bau aus den 1990er Jahren.
Die Lage schließlich wirkt in zwei Stufen, der Makrolage Hannover und der Mikrolage innerhalb der Stadt. Für die Bodenkomponente sind Bodenrichtwerte der Ausgangspunkt. Sie sind nach § 196 BauGB durchschnittliche Lagewerte des Bodens für Gebiete, deren Grundstücke in ihren wertbeeinflussenden Merkmalen weitgehend übereinstimmen. Für Niedersachsen werden sie zusammen mit weiteren Informationen des Grundstücksmarkts über BORIS.NI digital bereitgestellt.