Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) regelt drei normierte Verfahren: Vergleichswert, Ertragswert und Sachwert. Welches davon führt, hängt von Objekttyp, Nutzung und Datenlage ab.
Vergleichswertverfahren #
Das Vergleichswertverfahren führt bei Eigentumswohnungen, Baugrundstücken und marktgängigen Wohnhäusern. Es wertet tatsächlich vollzogene Kaufpreise vergleichbarer Objekte aus und passt sie an die Merkmale des Bewertungsobjekts an.
In Anderten ist die entscheidende Frage, welche Fälle überhaupt vergleichbar sind. Es reicht nicht, Verkäufe aus dem gesamten Stadtbezirk Misburg-Anderten zusammenzuziehen. Ein Haus in einer ruhigen Wohnstraße ist kein Vergleichsfall für ein Objekt mit Sicht auf Betriebsflächen oder mit hörbarem Schleusen- und Schiffsverkehr. Ebenso wenig ersetzen Fälle aus Misburg-Nord, Misburg-Süd, Kirchrode oder Wülferode die Prüfung der konkreten Straße in Anderten.
Angepasst wird unter anderem über Grundstückszuschnitt, Wohnfläche, Baujahr, Modernisierungsstand, energetische Qualität, Stellplätze sowie Rechte und Belastungen. Angebotspreise aus Portalen sind dabei ein Indiz, kein Datenersatz: Sie zeigen Erwartungen, nicht Abschlüsse.
Sachwertverfahren #
Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, also für einen großen Teil des Andertener Bestands, führt in der Regel das Sachwertverfahren. Es setzt am Bodenwert und an den Herstellungskosten der baulichen Anlagen an und berücksichtigt anschließend Alter, Restnutzungsdauer, Modernisierungen und besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale.
Wichtig ist die Rolle des Bodenrichtwerts. Er wird vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hannover ermittelt und ist über BORIS.NI einsehbar, ist aber eine Orientierungsgröße für eine Zone und nicht automatisch der Bodenwert des einzelnen Grundstücks. Abweichungen entstehen aus Größe, Zuschnitt, Erschließung, baulicher Ausnutzbarkeit oder einer besonderen Immissionssituation. Der rechnerische Sachwert wird zudem an den örtlichen Grundstücksmarkt angepasst. Eine reine Addition von Bodenwert und pauschalen Baukosten ergibt keinen Verkehrswert.
Ertragswertverfahren #
Bei vermieteten Wohnhäusern, Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Objekten zählen die nachhaltig erzielbaren Erträge, die Bewirtschaftungskosten, der Bodenwert und die wirtschaftliche Restnutzungsdauer. Die aktuelle Miete wird nicht ungeprüft übernommen: Zu klären sind Nachhaltigkeit der Miethöhe, nicht umlagefähige Kosten, Leerstandsrisiko, Instandhaltungsstau und besondere Vertragsbedingungen wie Wohnrechte oder langfristige Bindungen. Das Verfahren dient hier ausschließlich der Wertermittlung, nicht der Beurteilung einer Anlagestrategie.
In der Praxis werden Verfahren häufig kombiniert und gegeneinander plausibilisiert, etwa bei einem teilweise vermieteten Einfamilienhaus oder wenn zu wenige belastbare Vergleichspreise vorliegen.